Verwaltung wechseln
Hausverwaltung wechseln: Kündigungsfristen, Unterlagen und der Ablauf in 6 Schritten
Kurz beantwortet: Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfrist in Ihrem Verwaltervertrag — bei der Mietverwaltung gibt es keine gesetzliche Frist, üblich sind drei Monate zum Quartalsende. Kündigen Sie schriftlich, fordern Sie parallel die vollständigen Unterlagen an und informieren Sie Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner. Vom Kündigungsschreiben bis zum laufenden Betrieb vergehen in der Regel vier bis acht Wochen.
Inhalt
Die meisten Eigentümer bleiben zu lange bei einer Verwaltung, mit der sie unzufrieden sind. Nicht weil sie zufrieden wären, sondern weil sie den Aufwand des Wechsels fürchten — und weil unklar ist, was dabei eigentlich passiert. Dieser Beitrag beantwortet genau das.
1. Welche Kündigungsfrist gilt?
Hier muss man zwei Dinge auseinanderhalten, die oft verwechselt werden.
Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung (SEV) — also die Verwaltung Ihrer eigenen, vermieteten Wohnung — beruhen auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Ihnen und dem Verwalter. Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es dafür nicht. Maßgeblich ist allein, was im Vertrag steht. In der Praxis sind drei Monate zum Quartals- oder Jahresende üblich, manchmal auch eine feste Laufzeit mit automatischer Verlängerung. Schauen Sie dort zuerst nach: Der Passus steht meist unter „Vertragsdauer" oder „Beendigung".
WEG-Verwaltung folgt anderen Regeln. Sie wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt und abberufen, nicht vom einzelnen Eigentümer — ein Beschluss der Versammlung ist nötig. Wenn Sie also nur mit der Betreuung Ihrer eigenen Einheit unzufrieden sind, betrifft Ihr Wechsel die WEG-Verwaltung gar nicht.
2. Der Ablauf in sechs Schritten
- Vertrag prüfen. Kündigungsfrist, Termin, Form. Daraus ergibt sich der früheste Übernahmestichtag.
- Neue Verwaltung auswählen und Angebot einholen. Sinnvollerweise vor der Kündigung — dann entsteht keine Lücke, in der niemand zuständig ist.
- Kündigen. Schriftlich, fristgerecht, mit Bitte um Bestätigung und um Übergabe der Unterlagen zum Stichtag.
- Unterlagen anfordern. Am besten mit konkreter Liste (siehe unten) und gesetzter Frist. Die neue Verwaltung übernimmt das üblicherweise für Sie.
- Mieter informieren. Schriftlich, mit neuem Ansprechpartner, neuer Serviceadresse und — falls es sich ändert — dem Konto für die Mietzahlung.
- Stichtag sauber ziehen. Zählerstände, Kautionskonten, offene Forderungen und laufende Schadensfälle werden zum Übernahmedatum dokumentiert. Alles davor bleibt beim alten Verwalter, alles danach gehört zur neuen Verwaltung.
Ihr eigener Aufwand beschränkt sich dabei auf zwei Dinge: die Unterschrift unter das Kündigungsschreiben und eine Verwaltervollmacht für die neue Verwaltung. Den Rest kann die neue Verwaltung übernehmen — fragen Sie im Angebotsgespräch ausdrücklich danach.
3. Diese Unterlagen stehen Ihnen zu
Der Verwalter muss alles herausgeben, was er in Ausführung des Auftrags erlangt hat; die rechtliche Grundlage dafür ist der Herausgabeanspruch aus § 667 BGB. Praktisch bedeutet das:
- Mietverträge mit allen Nachträgen, Staffel- oder Indexvereinbarungen
- Kautionsnachweise und Zugriff auf das Kautionskonto
- Die letzten Betriebskostenabrechnungen samt Belegen und Umlageschlüsseln
- Zählerstände und die Verträge mit dem Messdienstleister
- Versicherungspolicen und offene Schadensmeldungen
- Wartungs-, Hausmeister- und Dienstleistungsverträge
- Korrespondenz mit Mietern, Handwerkern und Behörden
- Übergabeprotokolle, Schlüssel und Schlüsselnachweise
- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftspläne und relevante WEG-Beschlüsse
Bestehen Sie auf digitalen Kopien, nicht nur auf einem Karton Papier. Eine vollständige digitale Ablage ist der eigentliche Wert, den eine gute Verwaltung übergibt.
4. Mieter richtig informieren
Das Schreiben an die Mieter ist der Moment, in dem der Wechsel für die andere Seite sichtbar wird — und die häufigste Quelle für Reibung. Vier Punkte gehören hinein:
- Wer ab wann zuständig ist, mit Namen und Telefonnummer
- Wohin Schadensmeldungen künftig gehen
- Ob sich das Konto für die Mietzahlung ändert — mit genug Vorlauf, damit Daueraufträge angepasst werden können
- Dass sich am Mietvertrag selbst nichts ändert
Der letzte Punkt wird oft vergessen und beruhigt am meisten. Ein Verwalterwechsel ist kein Eigentümerwechsel; die Mietverhältnisse laufen unverändert weiter.
5. Drei Fehler, die den Wechsel teuer machen
Zu spät kündigen. Wer die Frist verpasst, verlängert um ein weiteres Quartal oder Jahr. Setzen Sie sich eine Erinnerung zwei Monate vor Fristablauf.
Den Stichtag mitten in den Abrechnungszeitraum legen. Dann müssen sich zwei Verwaltungen eine Betriebskostenabrechnung teilen. Möglich ist das, aber es erzeugt Abstimmungsaufwand und Fehlerquellen. Wenn der Vertrag es zulässt: zum Ende des Abrechnungszeitraums wechseln.
Die Kaution nicht sauber übergeben. Kautionen müssen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein. Beim Wechsel gehören Kontonachweise, aufgelaufene Zinsen und die Zuordnung zu den einzelnen Mietverhältnissen lückenlos dokumentiert. Fehlt das, merken Sie es erst beim Auszug — und dann ist die Beweislage schlecht.
6. Häufige Fragen
Kann ich kündigen, wenn ich unzufrieden bin, aber die Frist noch läuft?
Ordentlich kündigen können Sie nur zum vertraglich vorgesehenen Termin. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund setzt eine schwere Pflichtverletzung voraus — etwa nicht abgerechnete Betriebskosten über mehrere Jahre oder nicht weitergeleitete Mieten. Das sollte man sich anwaltlich ansehen lassen, bevor man es erklärt.
Was ist, wenn der alte Verwalter die Unterlagen nicht herausgibt?
Setzen Sie schriftlich eine angemessene Frist und benennen Sie die fehlenden Positionen einzeln. Hilft das nicht, ist der Herausgabeanspruch gerichtlich durchsetzbar. In der Praxis genügt meist das erste Schreiben mit Fristsetzung.
Entstehen mir beim Wechsel Kosten?
Für die Übernahme selbst sollte nichts anfallen — fragen Sie im Angebot ausdrücklich nach einer Einrichtungs- oder Übernahmegebühr. Bei COLYO ist die Übernahme im Monatspreis enthalten.
Wie lange dauert es wirklich?
Vier bis acht Wochen, fast vollständig bestimmt durch Ihre Kündigungsfrist. Die eigentliche Übernahmearbeit dauert ein bis zwei Wochen. Bei leerstehenden oder neu zu vermietenden Einheiten kann es innerhalb weniger Tage losgehen.
Wechsel ohne Aufwand auf Ihrer Seite
COLYO kündigt die bisherige Verwaltung, fordert die Unterlagen an und informiert Ihre Mieter. Sie unterschreiben zweimal — den Rest machen wir.
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