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Preise

Was die Verwaltung bei uns kostet

Kurz gesagt: 50,00 € brutto je Wohnung und Monat. 40,00 € brutto je einzeln vermietetem WG-Zimmer. Die Neuvermietung rechnen wir als feste Pauschale je Mietvertrag ab. Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit, drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Möblierte Wohnungen und Studio-Apartments zählen als eine Einheit zu 50,00 €.

Im Monatspreis enthalten

  • Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung, einmal jährlich und fristgerecht
  • Jährliche Eigentümerabrechnung, aufbereitet für den Steuerberater
  • Kompletter Mieterkontakt mit fester Erreichbarkeit
  • Schadensmeldungen, Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern bis zur Freigabegrenze
  • Prüfung der Hausgeldabrechnung Ihrer WEG
  • Überwachung der gesetzlichen Prüfpflichten
  • Prüfung möglicher Mietanpassungen

Was gesondert berechnet wird

  • Neuvermietung — feste Pauschale je Mietvertrag, vorher vereinbart
  • Begleitung von Sanierungs- und Baumaßnahmen — nach Stundensatz oder Anteil am Auftragsvolumen
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, Räumungsverfahren, aufwendige Belegprüfungen
  • Auslagen wie Fahrtkosten, Porto, Kopien

Warum Festpreis und nicht Prozent

Der Markt rechnet gern in Prozent der Nettokaltmiete ab. Bei einer Münchner Wohnung mit 1.400 € Kaltmiete sind 4 % bereits 56 € im Monat — und nach der nächsten Mieterhöhung mehr, obwohl der Aufwand derselbe bleibt. Ein Festpreis je Einheit ist planbar und koppelt unsere Vergütung nicht an eine Zahl, die wir selbst beeinflussen.

Umlagefähig? Absetzbar?

Verwaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlagefähig — § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nimmt sie ausdrücklich aus. Bei einer vermieteten Wohnung sind sie dafür in aller Regel als Werbungskosten abzugsfähig. Die Einordnung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater; wir liefern die Jahresabrechnung so, dass er sie direkt übernehmen kann.

Einen ausführlichen Marktvergleich mit den üblichen Abrechnungsmodellen finden Sie im Ratgeber: Was kostet eine Hausverwaltung in München?

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gibt es eine Einrichtungs- oder Übernahmegebühr?
Nein. Die Übernahme der Verwaltung, das Anfordern der Unterlagen beim bisherigen Verwalter und die Information der Mieter sind nicht gesondert berechnet.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Drei Monate zum Monatsende, ohne Mindestlaufzeit.
Was kostet die Verwaltung mehrerer Wohnungen?
Der Preis gilt je Einheit — bei fünf Wohnungen also fünfmal 50,00 € brutto. Bei größeren Beständen sprechen wir über die Konditionen.
Was kostet die Neuvermietung?
Eine feste Pauschale je Mietvertrag statt der marktüblichen zwei Monatskaltmieten. Die Höhe vereinbaren wir vorab, abhängig von der Art der Einheit.

Angebot in 24 Stunden.

Sagen Sie uns, was Sie haben — Lage, Größe, Zustand, ob vermietet oder leer. Sie bekommen ein konkretes Angebot, keine Broschüre.

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