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Vermietung

Mietkaution richtig einziehen, anlegen und abrechnen

Kurz beantwortet: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen — ohne Betriebskostenvorauszahlungen. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen, die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 551 BGB).

Höhe und Ratenzahlung

Maßstab ist die Nettokaltmiete — als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten bleiben außen vor. Bei 1.400 € Kaltmiete zuzüglich 250 € Nebenkosten sind also höchstens 4.200 € zulässig, nicht 4.950 €.

Der Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch auf drei gleiche Monatsraten. Eine Vertragsklausel, die die volle Zahlung vor Einzug verlangt, ist insoweit unwirksam. Praktisch relevant: Zahlt der Mieter die erste Rate nicht, ist das bereits ein Kündigungsgrund, wenn der Rückstand zwei Kaltmieten erreicht.

Anlage getrennt vom Vermögen

Die Kaution ist bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entscheidend ist die Trennung vom Vermögen des Vermieters: Die Kaution ist damit insolvenzfest und für Gläubiger des Vermieters nicht zugänglich.

Wer sie einfach auf dem Privatkonto liegen lässt, riskiert, dass der Mieter die laufende Miete zurückbehält, bis eine ordnungsgemäße Anlage nachgewiesen ist. Wir führen Kautionen deshalb ausschließlich auf getrennten Konten und weisen die Anlage auf Verlangen nach.

Wofür die Kaution haftet

  • Rückständige Mieten und Nebenkostennachzahlungen
  • Schäden über die vertragsgemäße Abnutzung hinaus
  • Nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen, sofern sie wirksam übertragen wurden
  • Nicht zurückgegebene Schlüssel und daraus folgende Kosten

Nicht dagegen für normale Gebrauchsspuren. Abgewohnte Teppiche nach zwölf Jahren, Dübellöcher in üblichem Umfang und vergilbte Wände sind vertragsgemäße Abnutzung.

Abrechnung nach dem Auszug

Eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Die verbreitete Aussage „sechs Monate" ist eine Faustregel, kein Rechtssatz. Maßgeblich ist eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist im Einzelfall: In einfachen Fällen sind zwei bis drei Monate angemessen, in anderen kann es länger dauern.

Zulässig ist, einen Teilbetrag länger einzubehalten, solange noch eine Betriebskostennachforderung aus dem laufenden Abrechnungsjahr entstehen kann. Der Rest ist dann aber auszuzahlen — die gesamte Kaution zurückzuhalten, weil eine Abrechnung aussteht, trägt nicht.

Unser Vorgehen Unstrittiger Teil der Kaution zurück, sobald Endabnahme und Schlüsselrückgabe erledigt sind. Ein bezifferter Einbehalt für die noch offene Betriebskostenabrechnung bleibt stehen und wird mit dieser abgerechnet. Der Mieter bekommt beides schriftlich, mit Begründung.

Sonderfall WG

Bei Einzelmietverträgen je Zimmer wird je Zimmer abgerechnet — Höchstgrenze sind drei Nettokaltmieten des jeweiligen Zimmers. Bei einem gemeinsamen Vertrag gibt es eine Kaution für die ganze Wohnung; scheidet ein Mieter aus, wird intern zwischen den Mietern ausgeglichen, nicht über den Vermieter. Das ist einer der Gründe, warum wir bei WGs zu Einzelmietverträgen raten.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, also ohne Betriebskostenvorauszahlungen (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine höhere Vereinbarung ist insoweit unwirksam.
Darf der Mieter die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in drei gleichen Monatsraten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Eine abweichende Klausel ist unwirksam.
Wie muss die Kaution angelegt werden?
Getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut, grundsätzlich zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; maßgeblich ist eine angemessene Prüffrist im Einzelfall. Ein bezifferter Teil darf einbehalten werden, solange eine Betriebskostennachforderung entstehen kann — der Rest ist auszuzahlen.

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