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WG-Zimmer in München vermieten und verwalten

Kurz gesagt: Eine als WG vermietete Wohnung ist rechnerisch attraktiv und organisatorisch das Gegenteil einer Einzelwohnung: mehrere Verträge, mehrere Kautionen, laufender Wechsel, Gemeinschaftsflächen, die niemandem allein gehören. Wir verwalten WG-Zimmer einzeln zu 40,00 € brutto je Zimmer und Monat — inklusive Neubesetzung, Übergaben und Mieterkontakt.

Einzelverträge oder ein Vertrag für alle?

Einzelmietverträge je ZimmerEin Vertrag mit allen Mietern
MieterwechselBetrifft nur ein Zimmer, der Rest läuft weiterVertragsänderung mit allen Beteiligten nötig
Haftung für die MieteJeder haftet für sein ZimmerAlle haften gesamtschuldnerisch — für Sie sicherer
KautionJe Zimmer getrenntEinmal für die gesamte Wohnung
Auswahl neuer MitbewohnerLiegt beim VermieterLiegt faktisch bei der WG
VerwaltungsaufwandHoch — dafür planbarGering, bis jemand auszieht

Für Kapitalanleger sind Einzelmietverträge fast immer die bessere Wahl: Sie behalten die Kontrolle über die Belegung, der Auszug eines Mieters legt nicht das ganze Objekt still, und die Miete ist je Zimmer kalkulierbar. Den Aufwand dafür übernehmen wir.

Was bei einer WG anders läuft

  • Gemeinschaftsflächen: Küche, Bad und Flur gehören allen und niemandem. Wir regeln Reinigung, Zustand und Ersatz vertraglich statt per Zuruf.
  • Mieterwechsel im Takt: Semesterrhythmus, Praktika, Jobwechsel — in einer WG passiert das mehrmals im Jahr. Wir besetzen nach, bevor das Zimmer leer steht.
  • Untervermietung: WG-Bewohner vermieten gern für ein Auslandssemester unter. Seit der Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2026 begründet eine gewinnbringende Untervermietung kein berechtigtes Interesse mehr. Was das heißt
  • Anmeldung: jede Person braucht eine eigene Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG — Frist zwei Wochen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was kostet die Verwaltung eines WG-Zimmers?
40,00 € brutto je einzeln vermietetem Zimmer und Monat. Wird die Wohnung als Ganzes an eine WG vermietet, gilt der Wohnungspreis von 50,00 € brutto.
Sollte ich WG-Zimmer einzeln vermieten?
Aus Vermietersicht meist ja: Sie behalten die Kontrolle über die Belegung und ein Auszug betrifft nur ein Zimmer. Der Preis dafür ist der deutlich höhere Verwaltungsaufwand.
Wie viel Kaution darf ich je Zimmer verlangen?
Höchstens drei Nettokaltmieten — bezogen auf die Miete des jeweiligen Zimmers, wenn es einzeln vermietet ist (§ 551 BGB). Der Mieter darf in drei Raten zahlen.
Gilt die Mietpreisbremse auch für einzelne WG-Zimmer?
Ja. Auch die Vermietung eines einzelnen Zimmers ist Wohnraummiete. Die zulässige Miete wird dabei auf das Zimmer bezogen ermittelt.

Angebot in 24 Stunden.

Sagen Sie uns, was Sie haben — Lage, Größe, Zustand, ob vermietet oder leer. Sie bekommen ein konkretes Angebot, keine Broschüre.

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