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Neu 2026

Heizungstausch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz

Kurz beantwortet: Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — und es ist nicht nur umbenannt. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien ist ersatzlos entfallen. An ihre Stelle tritt Technologiefreiheit: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse — aber auch Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Der Haken kommt später: Wer nach dem 29.07.2026 eine fossile Heizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe sicherstellen.

Was sich zum 29. Juli 2026 geändert hat

Das Gesetz ist dasselbe Stammgesetz von 2020, aber grundlegend umgebaut. Die Bundesregierung formuliert es so: Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Stattdessen können Eigentümer selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen.

§ 42 Abs. 2 GModG listet die Optionen gleichrangig auf — darunter Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Solarthermie, Biomasse, Hybridlösungen, Stromdirektheizung und ausdrücklich auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.

Damit ist auch die alte Kopplung an die kommunale Wärmeplanung weg. Die viel zitierte Frist „65 Prozent ab Mitte 2026 in Großstädten" existiert nicht mehr. Die Pflicht der Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen, besteht unverändert fort — sie löst aber keine Pflicht des Eigentümers mehr aus.

Die Quote ab 2029 — das neue Kleingedruckte

Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss nach § 43 GModG einen steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe sicherstellen:

AbMindestanteil klimaneutraler Brennstoffe
1. Januar 202910 %
1. Januar 203015 %
1. Januar 203530 %
1. Januar 204060 %

Erfüllbar ist die Anforderung auch über Solarthermie, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder einen Wärmepumpen-Hybrid. Bei irreparablem Ausfall der alten Heizung greift die Quotenpflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau.

Die Rechnung, die man aufmachen sollte Eine fossile Heizung ist heute günstiger in der Anschaffung. Ob sie über 20 Jahre günstiger bleibt, hängt an zwei Zahlen, die noch niemand kennt: dem CO₂-Preis und dem Preis für beigemischte klimaneutrale Brennstoffe. Dazu kommt die CO₂-Kostenaufteilung — bei schlechter Gebäudeeinstufung tragen Sie bis zu 95 % davon.

Was für Wohnungseigentümer gilt

Bei einer Zentralheizung ist die Anlage Gemeinschaftseigentum. Über den Austausch entscheidet die Eigentümerversammlung, nicht Sie allein — und die Finanzierung läuft über Rücklage oder Sonderumlage. Als Sondereigentümer sollten Sie trotzdem früh wissen, was geplant ist: Eine Sonderumlage für eine Heizungserneuerung ist einer der größten Einzelposten, die einen Kapitalanleger treffen können.

Nur bei einer Etagenheizung in Ihrer Wohnung entscheiden Sie selbst — dann gelten die Regeln oben direkt für Sie.

Umlage auf die Miete

Der Heizungstausch ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1a BGB. Die Umlage ist möglich, aber gedeckelt: Für die Heizung gilt eine Sonderkappung von 0,50 €/m² in sechs Jahren. Bei geförderten Maßnahmen erlaubt § 559e BGB 10 % der Kosten abzüglich Drittmittel mit pauschalem Erhaltungsabzug von 15 % — bei derselben Kappung. Die Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Beginn in Textform erfolgen.

Vorsicht bei älteren Ratgebern

Ein erheblicher Teil der Inhalte im Netz — auch auf Seiten von Verwaltungen und Energieberatern — steht noch auf dem Stand vor dem 29. Juli 2026 und rechnet mit der 65-Prozent-Regel und den Wärmeplanungsfristen. Wenn Sie eine Entscheidung auf eine solche Quelle stützen, prüfen Sie das Datum. Zur Förderung gilt dasselbe: Die Konditionen wurden im Sommer 2026 geändert; verbindlich sind allein die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Gilt die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, ist die Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien entfallen. Es gilt Technologiefreiheit.
Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. § 42 Abs. 2 GModG nennt Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen ausdrücklich als zulässige Optionen. Wer sie nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe sicherstellen — beginnend mit 10 %.
Was gilt für die kommunale Wärmeplanung in München?
Die Pflicht der Kommunen zur Wärmeplanung besteht fort, sie löst aber seit dem GModG keine Heizungstauschpflicht für Eigentümer mehr aus. Ein Anschluss- und Benutzungszwang durch kommunale Satzung kann im Einzelfall trotzdem bestehen.
Kann ich den Heizungstausch auf die Miete umlegen?
Ja, als Modernisierung — mit einer Sonderkappung von 0,50 €/m² in sechs Jahren. Bei geförderten Heizungsmaßnahmen gilt § 559e BGB mit 10 % der Kosten abzüglich Drittmitteln. Die Ankündigung muss drei Monate vorher in Textform erfolgen.

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