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Vermietung

Wohnung vermieten in München

Kurz gesagt: Wir übernehmen die Neuvermietung vollständig: Mietpreis nach dem Münchner Mietspiegel einordnen, Exposé und Inserat, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, rechtssicherer Mietvertrag inklusive Mietpreisbremse, Übergabeprotokoll und Kaution. Abgerechnet wird als feste Pauschale je Mietvertrag — nicht in Monatskaltmieten, wie es sonst üblich ist.

Der Ablauf

  1. Einordnung. Wir prüfen den Mietspiegel für München 2025, die Ausstattung und die aktuelle Angebotslage im Viertel — und sagen Ihnen, was realistisch erzielbar ist und wo die Mietpreisbremse die Grenze zieht.
  2. Aufbereitung. Fotos, Grundriss, Exposé, Energieausweis-Pflichtangaben.
  3. Inserat. Portale passend zur Zielgruppe, dazu unsere eigene Plattform für freie Objekte.
  4. Vorauswahl. Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft — und die Fragen, die man nicht stellen darf.
  5. Besichtigungen. Einzeltermine statt Massenbesichtigung. Das dauert länger und bringt bessere Mieter.
  6. Vertrag. Mietvertrag mit Staffel oder Index, Kleinreparaturklausel, Schönheitsreparaturen — und der Auskunft nach § 556g BGB, wenn Sie sich auf eine Ausnahme der Mietpreisbremse berufen.
  7. Übergabe. Protokoll mit Zählerständen, Schlüsselnummern und Fotodokumentation, Kaution auf ein getrenntes Konto, Wohnungsgeberbestätigung für das KVR.

Wie wir abrechnen

Der Markt rechnet Neuvermietung meist in Nettokaltmieten ab — zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer sind in München üblich. Das koppelt unser Honorar an eine Zahl, die wir selbst beeinflussen. Deshalb rechnen wir eine feste Pauschale je Mietvertrag ab, die wir vorher vereinbaren. Sie hängt davon ab, ob es um eine Einzelwohnung, ein möbliertes Apartment oder ein WG-Zimmer geht.

Was in München dazukommt

Drei Regeln gelten hier strenger als anderswo, und alle drei betreffen die Neuvermietung:

  • Mietpreisbremse: höchstens 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit unaufgeforderter Auskunftspflicht vor Vertragsschluss, wenn Sie sich auf eine Ausnahme berufen. Details
  • Zweckentfremdungsverbot: Leerstand über drei Monate ohne zulässigen Grund ist genehmigungspflichtig. Details
  • Milieuschutz: in 36 Erhaltungssatzungsgebieten sind Modernisierung und Umwandlung genehmigungspflichtig. Details

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was kostet die Neuvermietung bei COLYO?
Eine feste Pauschale je Mietvertrag, die wir vorab vereinbaren — nicht zwei Monatskaltmieten wie marktüblich. Die Höhe hängt von der Art der Einheit ab.
Wie lange dauert eine Neuvermietung in München?
Bei marktgerechtem Preis und bezugsfertiger Wohnung liegen zwischen Inserat und unterschriebenem Vertrag meist zwei bis vier Wochen. Länger dauert es bei Sanierungsbedarf, bei sehr hohen Mieten und bei Objekten mit schwieriger Anbindung.
Übernehmen Sie auch nur die Vermietung, ohne laufende Verwaltung?
Ja, das ist möglich. Der Regelfall ist aber die Kombination — weil der Vorteil einer sauberen Vermietung sich erst über die Laufzeit zeigt.
Was passiert mit der Kaution?
Sie wird nach § 551 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt, höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten. Die Erträge stehen dem Mieter zu.

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Sagen Sie uns, was Sie haben — Lage, Größe, Zustand, ob vermietet oder leer. Sie bekommen ein konkretes Angebot, keine Broschüre.

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