Pflicht
Energieausweis bei der Vermietung
Kurz beantwortet: Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Bei der Vermietung muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und unverzüglich nach Vertragsschluss übergeben werden. Liegt bei Aufgabe eines Inserats ein Ausweis vor, gehören fünf Angaben in die Anzeige: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich.
Gültigkeit und Arten
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Er verliert die Gültigkeit vorher, wenn nach einer wesentlichen Änderung des Gebäudes eine Neuberechnung erforderlich wird.
Es gibt zwei Arten:
- Verbrauchsausweis — beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre. Günstiger, aber abhängig vom Nutzerverhalten.
- Bedarfsausweis — beruht auf einer technischen Berechnung des Gebäudes. Aussagekräftiger und für Modernisierungsentscheidungen brauchbar.
Zwingend Bedarfsausweis ist es bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde — es sei denn, das Gebäude erreicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Das betrifft einen erheblichen Teil des Münchner Altbaubestands.
Die fünf Pflichtangaben in der Immobilienanzeige
Liegt bei Aufgabe der Anzeige ein Energieausweis vor, müssen in die Anzeige:
- Art des Energieausweises — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Wesentliche Energieträger der Heizung
- Baujahr (bei Wohngebäuden)
- Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
Das gilt für Vermieter ebenso wie für Makler. Die gängigen Portale erzwingen die Felder inzwischen weitgehend — bei eigenen Inseraten, auf der eigenen Website oder in Social-Media-Anzeigen wird es dagegen regelmäßig vergessen.
Vorlegen und übergeben — zwei getrennte Pflichten
| Zeitpunkt | Pflicht |
|---|---|
| Besichtigung | Vorlegen — Aushang oder Auslegen am Ort der Besichtigung genügt |
| Keine Besichtigung | unverzüglich vorlegen, spätestens auf Aufforderung |
| Nach Vertragsschluss | Übergeben — unverzüglich, als Original oder Kopie |
Der häufigste Fehler: Der Ausweis wird gezeigt, aber nie übergeben. Die Übergabe ist eine eigenständige Pflicht und sollte im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Bußgelder
Verstöße gegen die Pflichtangaben in Anzeigen und gegen die Vorlage- und Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das ist kein Papiertiger: Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände wegen fehlender Pflichtangaben in Inseraten sind ein eigenes Geschäftsmodell.
Ausgenommen sind kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche; bei Baudenkmälern entfallen die Vorlage- und Übergabepflichten.
Was wir vor jeder Vermietung prüfen
- Liegt ein gültiger Ausweis vor, und wie lange noch? Läuft er in den nächsten zwölf Monaten ab, beauftragen wir rechtzeitig neu.
- Ist es die richtige Art — Bedarf oder Verbrauch?
- Sind alle fünf Pflichtangaben im Inserat?
- Wird er bei jeder Besichtigung vorgelegt?
- Wird die Übergabe im Protokoll dokumentiert?
Bei einer Eigentumswohnung wird der Ausweis in der Regel für das gesamte Gebäude ausgestellt — Sie bekommen ihn über den WEG-Verwalter. Wer ihn nicht hat, sollte ihn dort anfordern, bevor das Inserat online geht.