München
Mülltonnen an- und ummelden in München
Kurz beantwortet: Zuständig ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM). Restmülltonnen kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden — ein Mieter kann das nicht. Die Gebühren richten sich nach Größe der Tonne und Leerungsrhythmus. Planen Sie Zeit ein: Die Tonnenaufstellung dauert laut AWM zwei bis drei Wochen.
Inhalt
Wer anmelden darf
Der AWM ist hier eindeutig: „Restmülltonnen, in die nicht verwertbare Abfälle gehören, kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden." Für Bio- und Papiertonne gibt es eigene Verfahren.
Das wird regelmäßig zum Problem, wenn eine Gemeinschaft merkt, dass das Restmüllvolumen nicht reicht: Der Mieter kann nichts tun, der Hausmeister darf nichts tun, und wenn keine Verwaltung eingetragen ist, muss der Eigentümer persönlich aktiv werden. Bei einer WEG läuft das über den WEG-Verwalter, weil die Tonnen zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Wie die Anmeldung läuft
- Online über das AWM-Formular „Tonnen an- und ummelden (Privat und Hausverwaltung)"
- Telefonisch unter +49 89 233-96200, per E-Mail an 115.awm@muenchen.de oder persönlich
- Anschrift: Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
Zwei bis drei Wochen bis zur Aufstellung — das ist die Zahl, die man sich merken sollte. Bei einer Neubauübernahme oder wenn ein Gewerbe im Haus auszieht und das Volumen neu geordnet wird, gehört das an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.
Wonach sich die Gebühr richtet
„Die Kosten richten sich nach der Größe der Tonne und danach, wie häufig die Tonne geleert wird." Zwei Stellschrauben also — und beide lassen sich optimieren. In der Praxis sind überdimensionierte Restmülltonnen bei gleichzeitig zu kleiner Papier- und Biotonne ein häufiger und dauerhaft teurer Fehler: Restmüll ist die teuerste Fraktion.
Konkrete Eurobeträge nennen wir hier bewusst nicht — die aktuellen Gebühren stehen beim AWM und ändern sich. Was sich lohnt, ist der regelmäßige Blick darauf, ob Volumen und Rhythmus noch zur tatsächlichen Belegung passen.
Umlage auf den Mieter
Die Kosten der Müllbeseitigung sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähige Betriebskosten. Sie landen also in der Nebenkostenabrechnung — bei einer Eigentumswohnung in aller Regel über die Hausgeldabrechnung der WEG, aus der wir die umlagefähigen Positionen in Ihre Abrechnung übernehmen.
Was sich ab 2028 ändert
Der AWM stellt sein Gebührensystem um: Künftig gibt es eine Grundgebühr für Vorhaltekosten — Fahrzeuge, Behälter, Anlagen, Verwaltung — plus eine Leistungsgebühr nach Behälterart, -größe und Leerungsrhythmus. Wirksam wird das ab dem Gebührenzeitraum 2028. Das Gesamtvolumen der zu finanzierenden Kosten ändert sich durch die Umstellung nicht, die Verteilung zwischen den Haushalten aber schon. Für Bestände mit bewusst knapp gehaltenem Restmüllvolumen kann das eine Verschlechterung bedeuten.