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Eigentümer

Aus dem Ausland in München vermieten

Kurz beantwortet: Wer nicht in Deutschland lebt, kann eine Münchner Wohnung ohne Weiteres vermieten — praktisch scheitert es aber an vier Dingen: jemand muss vor Ort sein (Übergaben, Handwerker, Schäden), Fristen laufen nach deutschem Recht weiter (Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigungsfristen), Behörden und Versorger korrespondieren auf Deutsch, und die Mieteinkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig. Genau dafür gibt es die Verwaltung.

Was sich nicht aus der Ferne erledigen lässt

  • Übergaben bei Ein- und Auszug, inklusive Zählerstände, Schlüssel und Protokoll.
  • Besichtigungen bei Neuvermietung — aus der Ferne lässt sich kein Mieter beurteilen.
  • Handwerkertermine: Jemand muss aufschließen, das Ergebnis ansehen und abnehmen.
  • Schadensaufnahme, bevor aus einem kleinen Wasseraustritt ein Sanierungsfall wird.
  • Postempfang: Behördenpost, Versorgerrechnungen, WEG-Unterlagen — vieles davon hat Fristen.

Vollmacht und Zuständigkeit

Damit eine Verwaltung handeln kann, braucht sie eine Verwaltervollmacht mit klar definiertem Umfang: Vertretung gegenüber Mietern, Behörden, Versorgern und Handwerkern, Abschluss und Beendigung von Mietverträgen, Beauftragung bis zu einer Freigabegrenze. Für die Eigentümerversammlung Ihrer WEG kommt eine gesonderte Vollmacht hinzu, wenn wir Sie dort vertreten sollen.

Was nicht übertragen wird und bei Ihnen bleibt: Verkauf, Belastung, Entscheidungen über größere Investitionen, die Auswahl des Mieters. Wir bereiten vor und schlagen vor — entscheiden tun Sie.

Fristen, die unabhängig von Ihrer Zeitzone laufen

ThemaFristFolge bei Versäumnis
Betriebskostenabrechnung12 Monate nach Ende des AbrechnungszeitraumsNachforderungen ausgeschlossen
Wohnungsgeberbestätigung2 Wochen nach EinzugBußgeld bis 1.000 €
Leerstand ohne Grund3 Monategenehmigungspflichtige Zweckentfremdung
Auskunft Mietpreisbremsevor Vertragserklärung des Mietershöhere Miete zwei Jahre lang nicht durchsetzbar
Zähler-Nachrüstung31.12.2026dauerhaft 3 % Kürzung

Keine dieser Fristen interessiert sich dafür, dass Sie in einer anderen Zeitzone leben. Das ist der eigentliche Grund, warum Fernvermietung ohne Verwaltung selten gut ausgeht.

Die steuerliche Seite

Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie sind in Deutschland steuerpflichtig — unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers. In der Regel liegt beschränkte Steuerpflicht vor, und ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt das Verhältnis zu Ihrem Wohnsitzstaat. Das gehört zu einem Steuerberater, nicht zu uns.

Was wir liefern, ist die Grundlage: eine Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, sauber getrennt nach Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, mit den zugehörigen Belegen. So aufbereitet, dass Ihr Berater sie direkt übernehmen kann. Auf Wunsch senden wir sie direkt an ihn.

Wie die Zusammenarbeit läuft

  • Ein fester Ansprechpartner, erreichbar per E-Mail, Telefon und Videocall — Kommunikation auf Deutsch oder Englisch.
  • Feste Freigabegrenze, damit nicht jede Kleinigkeit einen Termin über Zeitzonen hinweg erfordert.
  • Monatlicher Kurzstatus statt Einzelmeldungen, dazu sofortige Information bei allem, was eine Entscheidung braucht.
  • Zahlungsverkehr über ein Konto, auf das wir Zugriff im vereinbarten Rahmen haben — Mieteingang, Handwerker, Versorger, Hausgeld.
  • Übersetzung des deutschen Kontextes: Was ist ein Hausgeld, warum gibt es eine Kappungsgrenze, warum darf die Miete nicht frei angehoben werden.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Kann ich als Eigentümer im Ausland eine Wohnung in München vermieten?
Ja. Es gibt keine Beschränkung. Praktisch brauchen Sie aber jemanden vor Ort für Übergaben, Handwerker und Schäden sowie eine Stelle, die die deutschen Fristen einhält.
Muss ich die Mieteinkünfte in Deutschland versteuern?
Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen Immobilie sind in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz. Wie sich das zu Ihrem Wohnsitzstaat verhält, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen — das klärt Ihr Steuerberater.
Welche Vollmacht braucht die Verwaltung?
Eine Verwaltervollmacht mit klar definiertem Umfang: Vertretung gegenüber Mietern, Behörden, Versorgern und Handwerkern, Abschluss und Beendigung von Mietverträgen und Beauftragung bis zu einer Freigabegrenze. Für die Eigentümerversammlung ist eine gesonderte Vollmacht nötig.
Kommunizieren Sie auch auf Englisch?
Ja, mit Eigentümern und Mietern. Behörden, Versorger und Gerichte korrespondieren allerdings auf Deutsch — diesen Teil übernehmen wir.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

COLYO übernimmt die komplette Verwaltung Ihrer Wohnung in München — 50,00 € brutto je Wohnung und Monat, 40,00 € je WG-Zimmer, Kündigungsfrist drei Monate.

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