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Abrechnung

Kabelgebühr, Glasfaser und die Nebenkostenabrechnung

Kurz beantwortet: Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist zum 30. Juni 2024 endgültig entfallen: Laufende Grundgebühren für Breitbandanschlüsse und Kabelweitersendungsgebühren dürfen nicht mehr als Betriebskosten umgelegt werden. Umlagefähig bleiben der Betriebsstrom der Verteilanlage und — bei vollständiger Glasfaseranbindung — das Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG: höchstens 60 € je Wohnung und Jahr, maximal 540 € insgesamt, längstens fünf Jahre.

Was zum 30. Juni 2024 weggefallen ist

Über Jahrzehnte konnten Vermieter die Kosten eines Sammelkabelanschlusses pauschal auf alle Mieter umlegen — unabhängig davon, ob der Mieter ihn nutzte. Diese Möglichkeit ist entfallen. In § 2 Nr. 15 BetrKV ist die Umlage des Nutzungsentgelts für eine nicht zum Gebäude gehörende Antennenanlage, der Kabelweitersendungsgebühren und der laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse nur noch „bis zum 30. Juni 2024" vorgesehen.

Für ab dem 1. Dezember 2021 errichtete Anlagen galt die Umlagemöglichkeit von vornherein nicht.

Wer diese Position heute noch in der Nebenkostenabrechnung führt, produziert einen angreifbaren Abrechnungspunkt — und hat, je nach Vertrag mit dem Kabelanbieter, möglicherweise noch laufende Kosten, die er inzwischen selbst trägt. Das ist einer der Punkte, die wir bei der Übernahme einer Verwaltung als Erstes prüfen.

Was umlagefähig bleibt

  • Betriebsstrom der Gemeinschaftsantennen- oder Verteilanlage
  • Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG — unter den unten genannten Bedingungen
  • Wartung und Betrieb der gebäudeinternen Verteilanlage, soweit vom Katalog gedeckt

Das Glasfaserbereitstellungsentgelt

Der Gesetzgeber hat mit dem Wegfall des Privilegs zugleich einen Anreiz für den Glasfaserausbau geschaffen. Wer sein Gebäude vollständig mit Glasfaser anbinden lässt, kann die Baukosten über ein Bereitstellungsentgelt auf die Mieter umlegen:

GrenzeWert
Je Wohneinheit und Jahrhöchstens 60 €
Insgesamt je Wohneinheithöchstens 540 €
Dauerhöchstens 5 Jahre, verlängerbar auf max. 9 Jahre, wenn 5 Jahre zur Refinanzierung nicht reichen
„Aufwändige Maßnahme"ab über 300 € Gesamtkosten — dann Begründungspflicht des Betreibers
Befristung der Regelunggilt für Infrastrukturen, die spätestens am 31.12.2027 errichtet wurden

Die Bedingungen, an denen es scheitern kann

  1. Vollständige Glasfaseranbindung der gebäudeinternen Verteilanlage an ein Netz mit sehr hoher Kapazität. Eine Mischlösung genügt nicht.
  2. Freie Anbieterwahl des Mieters muss gewährleistet sein.
  3. Wirtschaftlichkeit: § 556 Abs. 3a BGB verlangt eine wirtschaftliche Umsetzung. Bei einer aufwändigen Maßnahme dürfen Sie nur umlegen, wenn Sie soweit möglich drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste gewählt haben. Diese Angebote sollten Sie aufbewahren.
  4. Umlage nur auf Wohnungen, die tatsächlich angebunden sind.

Entweder Umlage oder Modernisierungsmieterhöhung

Ein Punkt, der in der Praxis Geld kostet: Wer den Glasfaserausbau als Modernisierung nach § 555b Nr. 4a BGB behandelt und dafür eine Mieterhöhung nach § 559 BGB verlangt, darf kein Bereitstellungsentgelt als Betriebskosten umlegen. Es gilt entweder — oder.

Welcher Weg günstiger ist, hängt an den Kosten je Einheit und an der geplanten Haltedauer. Das Bereitstellungsentgelt ist gedeckelt und endet nach fünf bis neun Jahren; die Modernisierungsumlage bleibt dauerhaft in der Miete, unterliegt aber der Kappung. Bei einer einzelnen Eigentumswohnung entscheidet das ohnehin meist die WEG für das ganze Haus — dann ist die Frage für Sie, ob die Gemeinschaft den Weg gewählt hat, der zu Ihrer Vermietungssituation passt.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Darf ich die Kabelgebühr noch auf den Mieter umlegen?
Nein. Das Nebenkostenprivileg ist zum 30. Juni 2024 entfallen. Laufende Grundgebühren für Breitbandanschlüsse und Kabelweitersendungsgebühren sind seitdem keine umlagefähigen Betriebskosten mehr.
Wie hoch darf das Glasfaserbereitstellungsentgelt sein?
Höchstens 60 Euro je Wohneinheit und Jahr, insgesamt höchstens 540 Euro, über längstens fünf Jahre — verlängerbar auf maximal neun Jahre, wenn fünf Jahre zur Refinanzierung nicht reichen.
Was muss ich beachten, damit die Umlage wirksam ist?
Vollständige Glasfaseranbindung, freie Anbieterwahl des Mieters und wirtschaftliche Umsetzung. Bei einer aufwändigen Maßnahme über 300 Euro Gesamtkosten müssen soweit möglich drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste gewählt worden sein.
Kann ich Glasfaser umlegen und zusätzlich die Miete erhöhen?
Nein. Wer für den Glasfaserausbau eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB verlangt, darf kein Bereitstellungsentgelt als Betriebskosten umlegen. Es gilt entweder — oder.

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