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Technik

Abnahme und Gewährleistung

Kurz beantwortet: Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist — ab dann läuft die Gewährleistung. Sie beträgt bei Arbeiten an einer Sache in der Regel zwei Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre (§ 634a BGB). Wir nehmen erst ab, wenn wir die Leistung geprüft haben, und notieren die Frist.

Was die Abnahme bewirkt

  • Die Vergütung wird fällig.
  • Die Beweislast für Mängel kehrt sich um — vorher muss der Handwerker die Mangelfreiheit beweisen, danach der Auftraggeber den Mangel.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt.

Wer vorbehaltlos abnimmt, obwohl er einen Mangel kennt, verliert bestimmte Rechte (§ 640 Abs. 3 BGB). Bekannte und erkennbare Mängel gehören deshalb ins Abnahmeprotokoll.

Die Fristen

Art der LeistungVerjährung der Mängelansprüche
Reparatur an einer Sache, z. B. Therme, Armatur2 Jahre
Einbau oder Austausch der Heizungsanlagein der Regel 5 Jahre
Arbeiten an einem Bauwerk, z. B. Badsanierung, Abdichtung5 Jahre

Wie wir es machen

Abnahme vor Ort oder anhand von Fotos und Rückmeldung des Mieters, Rechnungsprüfung gegen Angebot und Stundennachweis, Eintrag der Gewährleistungsfrist in die Objektakte. Tritt derselbe Mangel innerhalb der Frist wieder auf, fordern wir kostenfreie Nachbesserung — statt eine neue Rechnung zu bezahlen. Zur Rechnungsprüfung

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wie lange gilt die Gewährleistung für Handwerkerleistungen?
In der Regel zwei Jahre bei Arbeiten an einer Sache, fünf Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk (§ 634a BGB), jeweils ab Abnahme.
Was passiert, wenn ich trotz Mangel abnehme?
Bei vorbehaltloser Abnahme trotz Kenntnis des Mangels gehen bestimmte Rechte verloren. Bekannte Mängel gehören ins Protokoll.
Wer muss nach der Abnahme einen Mangel beweisen?
Der Auftraggeber. Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Handwerker.

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