Technik
Instandhaltung planen statt reagieren
Kurz beantwortet: Jedes Bauteil einer Wohnung hat eine absehbare Lebensdauer. Wer sie kennt, kann Erneuerungen auf den Mieterwechsel legen — dann stören sie niemanden, verursachen keine Minderung und heben die Neuvermietungsmiete. Wir führen für jede Einheit einen Zustandsbericht mit dem absehbaren Bedarf der nächsten Jahre.
Inhalt
Grobe Lebensdauer im Sondereigentum
| Bauteil | Übliche Nutzungsdauer |
|---|---|
| Anstrich und Tapeten | 5–10 Jahre |
| Einbauküche und Geräte | 10–15 Jahre |
| Bodenbeläge (Laminat, Teppich) | 10–15 Jahre |
| Parkett (abschleifbar) | 30 Jahre und mehr |
| Etagentherme | 15–20 Jahre |
| Bad (Fliesen, Sanitär) | 20–30 Jahre |
Die Werte sind Orientierungsgrößen, keine festen Regeln — sie hängen von Qualität und Nutzung ab. Fenster, Dach, Fassade und Leitungen gehören meist zum Gemeinschaftseigentum und laufen über die WEG.
Das Timing
Eine Badsanierung im bewohnten Zustand heißt: drei Wochen Baustelle, eine berechtigte Mietminderung und ein verärgerter Mieter. Dieselbe Sanierung zwischen zwei Mietverhältnissen heißt: ein paar Tage mehr Leerstand und eine höhere Anschlussmiete. Deshalb schlagen wir anstehende Erneuerungen vor, sobald eine Kündigung eingeht. Zur Renovierung zwischen Mietern
Steuerlich
Erhaltungsaufwand ist sofort absetzbar, größere Beträge lassen sich auf zwei bis fünf Jahre verteilen. In den ersten drei Jahren nach dem Kauf greift aber die 15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten — dann kann Planung Geld sparen, indem man Maßnahmen zeitlich verschiebt. Mehr zur Anlage V