Angebot anfordern
StartThemen › Anlage V

Steuern

Unterlagen für die Anlage V

Kurz beantwortet: Abziehbar sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen: Abschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer, Verwaltungskosten, nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, Versicherungen, Erhaltungsaufwand. Die Abschreibung beträgt bei Fertigstellung ab 2023 drei Prozent, bei älteren Gebäuden zwei Prozent, vor 1925 zweieinhalb. Die teuerste Falle liegt in den ersten drei Jahren nach dem Kauf: die 15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Was abziehbar ist

  • Abschreibung auf das Gebäude (nicht auf den Grund und Boden)
  • Schuldzinsen — der Zinsanteil der Finanzierung, nicht die Tilgung
  • Grundsteuer, soweit nicht auf den Mieter umgelegt
  • Verwaltungskosten — die 50,00 € im Monat sind bei vermieteten Objekten in aller Regel Werbungskosten
  • Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten aus der Hausgeldabrechnung
  • Erhaltungsaufwand, Versicherungen, Kontoführung, Fahrtkosten
  • Steuerberatungskosten für den Ermittlungsteil, Beiträge zu Eigentümerverbänden
  • Kosten der Rechtsverfolgung, Abmahnungen, Räumungsverfahren

Nicht abziehbar: der Anteil für Grund und Boden und Tilgungsleistungen. Umgelegte Betriebskosten erscheinen doppelt — die Vorauszahlungen der Mieter als Einnahmen, die bezahlten Betriebskosten als Werbungskosten.

Die Abschreibung

Fertigstellung des GebäudesLineare AfA
nach dem 31.12.20223,0 %
1925 bis 20222,0 %
vor 19252,5 %

Die Regeln gelten ausdrücklich auch für Eigentumswohnungen und Teileigentum. Lässt sich eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, kann entsprechend schneller abgeschrieben werden — den Nachweis muss der Steuerpflichtige führen, üblicherweise über ein Gutachten.

Für Neubauten gibt es zusätzlich zwei Instrumente, die derzeit nutzbar sind:

  • Degressive AfA mit 5 Prozent vom jeweiligen Restwert, für Wohngebäude mit Herstellungsbeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029. Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich.
  • Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau — bis zu 5 Prozent jährlich im Jahr der Anschaffung und den folgenden drei Jahren, mit strengen Voraussetzungen zu Effizienzstandard, Baukostenobergrenze und einer zehnjährigen Vermietungsbindung.

Die 15-Prozent-Falle

Das ist der Punkt, an dem Kapitalanleger am meisten Geld verlieren — und er wird regelmäßig zu spät bemerkt.

Die Regel Übersteigen Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung netto 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie insgesamt zu Herstellungskosten — also kein Sofortabzug mehr, sondern Abschreibung über Jahrzehnte.
  • Bezugsgröße sind die Anschaffungskosten des Gebäudes; der Grund-und-Boden-Anteil bleibt außen vor. Verglichen wird der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
  • Der Dreijahreszeitraum läuft taggenau ab Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten — nicht nach Kalenderjahren. Die Aufwendungen der drei Jahre werden zusammengerechnet.
  • Auch Schönheitsreparaturen zählen mit — seit der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs 2016 auch dann, wenn sie nicht Teil einer einheitlichen Baumaßnahme sind. Neue Böden, Tapeten und Anstrich nach dem Kauf sind also Teil der Rechnung.
  • Nicht mitgerechnet werden Erweiterungen sowie Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen. Ebenfalls außen vor: Kosten zur Beseitigung von Schäden, die erst nach dem Erwerb durch schuldhaftes Verhalten eines Mieters entstanden sind.

Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 € liegt die Grenze bei 45.000 € netto in drei Jahren. Eine Badsanierung, eine neue Küche und ein Bodenaustausch können das zusammen reißen — und dann ist der gesamte Betrag betroffen, nicht nur der übersteigende Teil.

Größeren Erhaltungsaufwand verteilen

Handelt es sich eindeutig um Erhaltungsaufwand und ist der Betrag groß, lässt er sich auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen (§ 82b EStDV). Das lohnt sich, wenn der Sofortabzug im Zahlungsjahr steuerlich verpuffen würde. Voraussetzung: Das Gebäude gehört nicht zum Betriebsvermögen und dient überwiegend Wohnzwecken.

Wird die Wohnung während des Verteilungszeitraums verkauft, ist der Restbetrag im Jahr der Veräußerung voll abzusetzen.

Erhaltungsrücklage: erst bei Verausgabung

Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2025 entschieden: Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der WEG rechtfertigen keinen sofortigen Werbungskostenabzug. Abziehbar ist erst, wenn die Gemeinschaft die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum tatsächlich ausgibt — anteilig nach Miteigentumsanteil. Wird die Rücklage für Herstellungskosten verwendet, geht der Betrag in die Abschreibung ein.

Für Sie heißt das: Die WEG-Abrechnung muss die Entnahmen und ihren Verwendungszweck ausweisen. Wir achten darauf.

Was wir liefern

  1. Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, nach Positionen sortiert
  2. Trennung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
  3. Kumulierte Übersicht der Instandsetzungsaufwendungen seit Anschaffung — für die 15-Prozent-Prüfung
  4. Rücklagenentnahmen mit Verwendungszweck aus der WEG-Abrechnung
  5. Alle Belege digital, auf Wunsch direkt an den Steuerberater

Das ist keine Steuerberatung. Wir bereiten Zahlen und Belege auf; die Einordnung im Einzelfall trifft Ihr Steuerberater.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wie hoch ist die Abschreibung für eine vermietete Eigentumswohnung?
Bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 drei Prozent, bei Fertigstellung zwischen 1925 und 2022 zwei Prozent, bei Gebäuden vor 1925 zweieinhalb Prozent — jeweils auf den Gebäudeanteil, nicht auf Grund und Boden.
Was ist die 15-Prozent-Grenze?
Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung netto 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie insgesamt zu Herstellungskosten und sind nur noch über die Abschreibung abziehbar.
Zählen Schönheitsreparaturen zur 15-Prozent-Grenze?
Ja. Seit 2016 zählen Schönheitsreparaturen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs mit, auch wenn sie nicht Teil einer einheitlichen Baumaßnahme sind.
Kann ich Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage absetzen?
Nicht sofort. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Januar 2025 ist der Abzug erst möglich, wenn die Gemeinschaft die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.
Sind die Verwaltungskosten absetzbar?
Bei einer vermieteten Wohnung sind sie in aller Regel Werbungskosten. Auf den Mieter umlegen dürfen Sie sie dagegen nicht.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

COLYO übernimmt die komplette Verwaltung Ihrer Wohnung in München — 50,00 € brutto je Wohnung und Monat, 40,00 € je WG-Zimmer, Kündigungsfrist drei Monate.

Angebot anfordern
Angebot anfordern Anrufen