Eigentümer
Ihre Jahresabrechnung
Kurz beantwortet: Einmal im Jahr bekommen Sie eine vollständige Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben Ihrer Wohnung: Mieteingänge, Betriebskosten mit Abrechnungsergebnis, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Hausgeld und Rücklagenentnahmen. Sauber getrennt nach Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, mit den zugehörigen Belegen — so, dass Ihr Steuerberater sie ohne Rückfragen in die Anlage V übernehmen kann.
Was in der Jahresabrechnung steht
- Einnahmen: Mieteingänge je Monat, Soll und Ist, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung, sonstige Erstattungen.
- Ausgaben: Hausgeld, nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Verwaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer.
- Betriebskosten-Ergebnis: was vorausgezahlt, was abgerechnet, was nachgefordert oder erstattet wurde.
- Rücklage: Zuführungen und — wichtig für die Steuer — Entnahmen mit Verwendungszweck.
- Kaution: Stand und Zinsen.
- Leerstandszeiten und deren Kosten, sofern angefallen.
Die wichtigste Trennung: Erhaltung oder Herstellung
Für Ihre Steuer macht das den Unterschied zwischen sofortigem Abzug und Abschreibung über Jahrzehnte:
- Erhaltungsaufwand — Reparatur, Austausch gleichwertiger Teile, Renovierung — ist im Jahr der Zahlung voll abziehbar.
- Herstellungskosten — Erweiterung, wesentliche Verbesserung, Standardhebung — gehen in die Abschreibung ein und wirken sich nur über die AfA aus.
Besonders heikel ist das in den ersten drei Jahren nach dem Kauf: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen dort 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie insgesamt zu Herstellungskosten. Wir führen diese Aufwendungen deshalb kumuliert mit und weisen darauf hin, wenn es eng wird. Mehr dazu
Wann sie kommt
Die Jahresabrechnung geht Ihnen im Regelfall bis Ende Februar des Folgejahres zu. Hängt eine Position an der Hausgeldabrechnung der WEG, die häufig später kommt, liefern wir die Abrechnung trotzdem und reichen die offene Position nach — Ihr Steuerberater kann dann schon arbeiten.
Belege und Ablage
Jede Position ist belegt, die Belege liegen digital bei. Auf Wunsch senden wir die Abrechnung direkt an Ihren Steuerberater. Aufzubewahren sind die Unterlagen so lange, wie steuerliche Fristen laufen — bei Vermietung in der Regel bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids, bei größeren Maßnahmen länger, weil die AfA über Jahrzehnte nachvollziehbar bleiben muss.
Wir erstellen keine Steuererklärung und beraten nicht steuerlich. Wir liefern die Zahlen und Belege so, dass Ihr Steuerberater sie ohne Nacharbeit verwenden kann.