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Ihre Jahresabrechnung

Kurz beantwortet: Einmal im Jahr bekommen Sie eine vollständige Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben Ihrer Wohnung: Mieteingänge, Betriebskosten mit Abrechnungsergebnis, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Hausgeld und Rücklagenentnahmen. Sauber getrennt nach Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, mit den zugehörigen Belegen — so, dass Ihr Steuerberater sie ohne Rückfragen in die Anlage V übernehmen kann.

Was in der Jahresabrechnung steht

  • Einnahmen: Mieteingänge je Monat, Soll und Ist, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung, sonstige Erstattungen.
  • Ausgaben: Hausgeld, nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Verwaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer.
  • Betriebskosten-Ergebnis: was vorausgezahlt, was abgerechnet, was nachgefordert oder erstattet wurde.
  • Rücklage: Zuführungen und — wichtig für die Steuer — Entnahmen mit Verwendungszweck.
  • Kaution: Stand und Zinsen.
  • Leerstandszeiten und deren Kosten, sofern angefallen.

Die wichtigste Trennung: Erhaltung oder Herstellung

Für Ihre Steuer macht das den Unterschied zwischen sofortigem Abzug und Abschreibung über Jahrzehnte:

  • Erhaltungsaufwand — Reparatur, Austausch gleichwertiger Teile, Renovierung — ist im Jahr der Zahlung voll abziehbar.
  • Herstellungskosten — Erweiterung, wesentliche Verbesserung, Standardhebung — gehen in die Abschreibung ein und wirken sich nur über die AfA aus.

Besonders heikel ist das in den ersten drei Jahren nach dem Kauf: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen dort 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie insgesamt zu Herstellungskosten. Wir führen diese Aufwendungen deshalb kumuliert mit und weisen darauf hin, wenn es eng wird. Mehr dazu

Wann sie kommt

Die Jahresabrechnung geht Ihnen im Regelfall bis Ende Februar des Folgejahres zu. Hängt eine Position an der Hausgeldabrechnung der WEG, die häufig später kommt, liefern wir die Abrechnung trotzdem und reichen die offene Position nach — Ihr Steuerberater kann dann schon arbeiten.

Belege und Ablage

Jede Position ist belegt, die Belege liegen digital bei. Auf Wunsch senden wir die Abrechnung direkt an Ihren Steuerberater. Aufzubewahren sind die Unterlagen so lange, wie steuerliche Fristen laufen — bei Vermietung in der Regel bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids, bei größeren Maßnahmen länger, weil die AfA über Jahrzehnte nachvollziehbar bleiben muss.

Wir erstellen keine Steuererklärung und beraten nicht steuerlich. Wir liefern die Zahlen und Belege so, dass Ihr Steuerberater sie ohne Nacharbeit verwenden kann.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wann bekomme ich die Jahresabrechnung?
Im Regelfall bis Ende Februar des Folgejahres. Fehlt die Hausgeldabrechnung der WEG noch, liefern wir die Abrechnung trotzdem und reichen die offene Position nach.
Kann ich die Abrechnung direkt an meinen Steuerberater schicken lassen?
Ja, auf Wunsch senden wir sie direkt dorthin — inklusive der digitalen Belege.
Erstellen Sie auch die Steuererklärung?
Nein. Wir liefern die aufbereiteten Zahlen und Belege; die Erklärung und die steuerliche Würdigung gehören zu Ihrem Steuerberater.
Warum ist die Trennung zwischen Erhaltung und Herstellung wichtig?
Erhaltungsaufwand ist sofort in voller Höhe abziehbar, Herstellungskosten wirken sich nur über die Abschreibung aus. In den ersten drei Jahren nach dem Kauf kann eine 15-Prozent-Grenze dazu führen, dass alles zu Herstellungskosten wird.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

COLYO übernimmt die komplette Verwaltung Ihrer Wohnung in München — 50,00 € brutto je Wohnung und Monat, 40,00 € je WG-Zimmer, Kündigungsfrist drei Monate.

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