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Eigentümer

Reporting und Freigaben

Kurz beantwortet: Sie bekommen einen monatlichen Kurzstatus — Mieteingang, offene Vorgänge, anstehende Termine — und sofortige Information bei allem, was eine Entscheidung von Ihnen braucht. Dazwischen passiert nichts, worüber Sie berichtet werden müssten. Die Freigabegrenze legen Sie fest: Bis zu diesem Betrag beauftragen wir ohne Rückfrage, darüber holen wir ein Angebot ein.

Der monatliche Kurzstatus

Eine Seite, immer gleich aufgebaut:

  • Mieteingang — pünktlich, verspätet oder offen, je Einheit
  • Offene Vorgänge — was gemeldet wurde, was beauftragt ist, was auf einen Termin wartet
  • Kosten des Monats, soweit angefallen
  • Anstehendes — Wartungstermine, Prüfpflichten, auslaufende Fristen, Eigentümerversammlung

Was nicht bis zum Monatsende wartet

  • Jede Ausgabe über Ihrer Freigabegrenze
  • Zahlungsverzug ab der zweiten Mahnstufe
  • Kündigung durch den Mieter — weil dann die Neuvermietung anläuft
  • Schäden mit Versicherungsrelevanz oder möglicher Mietminderung
  • Beschlüsse der WEG mit Kostenfolge, wegen der kurzen Anfechtungsfristen
  • Behördenpost, die eine Frist auslöst

Die Freigabegrenze

Die wichtigste Zahl im Verwaltervertrag. Bis zu diesem Betrag beauftragen wir Handwerker ohne Rückfrage; darüber bekommen Sie ein Angebot und entscheiden.

Die Abwägung Zu niedrig angesetzt heißt: Sie werden bei jedem tropfenden Wasserhahn gefragt — und genau das wollten Sie abgeben. Zu hoch angesetzt heißt: Sie verlieren die Kostenkontrolle. Bei einzelnen Eigentumswohnungen liegt die Grenze in der Praxis meist im niedrigen dreistelligen Bereich je Vorgang.

Unabhängig davon gilt: Bei Gefahr im Verzug — Wasseraustritt, Heizungsausfall im Winter, nicht verschließbare Wohnungstür — handeln wir sofort und informieren Sie unmittelbar danach. Alles andere wäre fahrlässig.

Einmal im Jahr

  • Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, aufbereitet für den Steuerberater
  • Prüfung der Mietanpassung — was möglich ist und was wir empfehlen
  • Zustandsbericht mit absehbarem Instandhaltungsbedarf der nächsten Jahre

Warum nicht mehr

Der häufigste Grund, warum Eigentümer eine Verwaltung beauftragen, ist nicht Zeitmangel — es ist die ständige Unterbrechung. Ein Reporting, das jeden Vorgang meldet, stellt genau diese Unterbrechung wieder her, nur mit einer Verwaltung dazwischen.

Deshalb ist unser Standard bewusst knapp: einmal im Monat der Überblick, sofort alles Entscheidungsrelevante, einmal im Jahr die Zahlen. Wer mehr will — wöchentlich, oder jede Rechnung zur Kenntnis — bekommt das selbstverständlich. Es ist nur nicht die Voreinstellung.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wie oft bekomme ich Informationen?
Einmal im Monat einen Kurzstatus, sofort bei allem, was eine Entscheidung braucht, und einmal im Jahr die Jahresabrechnung. Ein engerer Takt ist auf Wunsch möglich.
Was ist die Freigabegrenze?
Der Betrag, bis zu dem wir Handwerker ohne Rückfrage beauftragen. Sie legen ihn im Verwaltervertrag fest. Darüber holen wir ein Angebot ein und Sie entscheiden.
Was passiert bei einem Notfall außerhalb der Freigabegrenze?
Bei Gefahr im Verzug handeln wir sofort — Wasseraustritt, Heizungsausfall im Winter, nicht verschließbare Wohnungstür — und informieren Sie unmittelbar danach.
Bekomme ich jede Rechnung zu sehen?
Auf Wunsch ja. Standard ist der monatliche Überblick plus die Jahresabrechnung mit allen Belegen.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

COLYO übernimmt die komplette Verwaltung Ihrer Wohnung in München — 50,00 € brutto je Wohnung und Monat, 40,00 € je WG-Zimmer, Kündigungsfrist drei Monate.

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