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Technik

Feuchtigkeit und Schimmel

Kurz beantwortet: Bei Schimmel zählt zuerst die Ursache. Der Vermieter muss darlegen, dass die Bausubstanz in Ordnung ist; gelingt das, muss der Mieter zeigen, dass er ausreichend geheizt und gelüftet hat. Der BGH hat 2018 entschieden, dass Wärmebrücken im Altbau kein Mangel sind, wenn das Gebäude den Bauvorschriften seiner Bauzeit entspricht — dem Mieter kann dann ein zumutbares Heiz- und Lüftverhalten abverlangt werden.

Die häufigsten Ursachen

  • Bauseitig: undichte Leitung, eindringendes Regenwasser, aufsteigende Feuchtigkeit, fehlerhafte Abdichtung im Bad
  • Nutzungsbedingt: zu wenig lüften, Wäsche in der Wohnung trocknen, Möbel direkt an kalten Außenwänden, Räume dauerhaft ungeheizt
  • Beides: kalte Außenwandecken im Altbau, die bei durchschnittlichem Verhalten beschlagen

Wer was beweisen muss

Die Rechtsprechung verteilt die Beweislast nach Verantwortungsbereichen. Zuerst muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht in der Bausubstanz liegt. Erst dann muss der Mieter beweisen, dass er die Wohnung ordnungsgemäß geheizt und gelüftet hat. Ohne Messungen und Dokumentation verliert in der Regel, wer zuerst beweisen muss.

Altbau und Wärmebrücken

Der BGH hat im Dezember 2018 entschieden: Entspricht ein Gebäude den Bauvorschriften und technischen Normen zur Zeit seiner Errichtung, sind Wärmebrücken kein Mangel. Der Mieter kann keinen heutigen Neubaustandard verlangen. Ihm ist dann ein Heiz- und Lüftverhalten zumutbar, das der Bauweise Rechnung trägt — üblicherweise mehrmaliges Stoßlüften am Tag.

Wie wir vorgehen

  1. Ortstermin, Fotos, Feuchtemessung an Wand und Raumluft
  2. Bauseitige Ursachen ausschließen: Leitungen, Dach, Fassade, Nachbarwohnung
  3. Bei unklarer Lage Sachverständigen einschalten
  4. Je nach Ergebnis: Sanierung durch den Eigentümer oder schriftliche Lüftungsempfehlung an den Mieter
  5. Minderungsansprüche anhand des Ergebnisses beantworten

Schnell zu handeln ist hier doppelt wichtig: Schimmel breitet sich aus, und eine berechtigte Minderung läuft, bis der Mangel beseitigt ist.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wer muss bei Schimmel beweisen, woher er kommt?
Zuerst der Vermieter, dass die Bausubstanz in Ordnung ist. Gelingt das, muss der Mieter zeigen, dass er ordnungsgemäß geheizt und gelüftet hat.
Sind Wärmebrücken im Altbau ein Mangel?
Nach dem BGH nicht, wenn das Gebäude den Bauvorschriften seiner Bauzeit entspricht. Dann ist dem Mieter ein angepasstes Heiz- und Lüftverhalten zumutbar.
Darf der Mieter bei Schimmel die Miete mindern?
Wenn der Schimmel auf einen Mangel der Wohnung zurückgeht, ja. Liegt die Ursache im Nutzungsverhalten, nicht.

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