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Recht

Mietminderung prüfen

Kurz beantwortet: Hat die Wohnung einen Mangel, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB) — der Mieter muss nicht fragen. Bemessen wird die Minderung nach der Bruttomiete, also einschließlich Nebenkosten. Voraussetzung ist, dass der Mangel angezeigt wurde. Der schnellste Weg, eine Minderung zu beenden, ist die Beseitigung des Mangels.

Wann gemindert werden darf

  • Es liegt ein Mangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich mindert: Heizungsausfall, Feuchtigkeit, defektes Bad, erheblicher Baulärm.
  • Der Mieter hat den Mangel angezeigt (§ 536c BGB). Unterlässt er die Anzeige, kann er nicht mindern, soweit der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte — und haftet gegebenenfalls für Folgeschäden.
  • Die Minderung gilt für die Dauer des Mangels, nicht darüber hinaus.

Die Quote

Es gibt keine gesetzliche Tabelle. Die Quote richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung und wird aus der Rechtsprechung abgeleitet — ein vollständiger Heizungsausfall im Winter rechtfertigt eine hohe Quote, ein klemmendes Fenster eine geringe oder keine. Bezugsgröße ist nach der Rechtsprechung des BGH die Bruttomiete.

Wann keine Minderung

  • Der Mieter kannte den Mangel bei Vertragsschluss und hat ihn vorbehaltlos akzeptiert (§ 536b BGB).
  • Der Mieter hat den Mangel selbst verursacht — etwa Schimmel durch Lüftungsverhalten. Zur Schimmel-Frage
  • Bei einer energetischen Modernisierung ist die Minderung für drei Monate ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB).

Wie wir reagieren

  1. Mangelanzeige bestätigen und Ortstermin oder Handwerker organisieren.
  2. Sachverhalt dokumentieren: Fotos, Messwerte, Datum.
  3. Quote prüfen und schriftlich Stellung nehmen — Einverständnis, Gegenvorschlag oder begründete Ablehnung.
  4. Mangel beseitigen. Damit endet die Minderung.

Was wir nicht tun: eine berechtigte Minderung abmahnen. Das verschärft den Streit und lässt sich vor Gericht nicht halten.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Muss der Mieter eine Mietminderung ankündigen?
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter den Mangel angezeigt hat.
Worauf bezieht sich die Minderungsquote?
Auf die Bruttomiete, also einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung.
Wann ist eine Minderung ausgeschlossen?
Unter anderem, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsschluss kannte, ihn selbst verursacht hat oder — für drei Monate — bei einer energetischen Modernisierung.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

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