Technik
Heizungswartung und Kaminkehrer
Kurz beantwortet: Für Feuerstätten ist in Bayern der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer zuständig. Er legt im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten wann fällig sind, und führt die Feuerstättenschau durch. Die Kosten dafür sind ebenso umlagefähig wie die regelmäßige Wartung einer Etagenheizung — vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage vor.
Der Kaminkehrer
Der Feuerstättenbescheid listet die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Messarbeiten mit ihren Zeiträumen. Einige Arbeiten dürfen von jedem zugelassenen Betrieb erledigt werden, die Feuerstättenschau nur vom bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer. Wird ein Termin versäumt, folgt eine Mahnung und im Zweifel ein kostenpflichtiger Zweitbescheid.
Das Problem in vermieteten Wohnungen: Der Kaminkehrer kündigt beim Bewohner an, der Termin passt nicht, eine Nachricht geht verloren. Wir koordinieren die Termine und halten den Bescheid in der Objektakte.
Wartung der Etagenheizung
Eine Gastherme in der Wohnung sollte regelmäßig gewartet werden — viele Hersteller verlangen es für ihre Garantie, und eine gewartete Therme fällt seltener im Januar aus. Wir legen einen Wartungsvertrag an und terminieren die Wartung außerhalb der Heizperiode. Ist die Heizung zentral, ist die Wartung Sache der WEG.
Umlage auf den Mieter
- Schornsteinreinigung und Kaminkehrergebühren sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 12 BetrKV.
- Wartung einer Etagenheizung ist nach § 2 Nr. 4 BetrKV umlagefähig.
- Reparaturen an der Therme sind Instandsetzung und nicht umlagefähig — außer im Rahmen einer wirksamen Kleinreparaturklausel.
Wer vor einem Tausch steht: Was beim Heizungstausch 2026 gilt