Möbliert
Möbliert: Inventar und Ersatz
Kurz beantwortet: Bei einer möblierten Wohnung ist das Inventar Teil der Mietsache. Wir führen eine Inventarliste mit Zustand und Fotos, gleichen sie bei jeder Übergabe ab und beschaffen Ersatz für Defektes. Normale Abnutzung trägt der Vermieter — sie ist mit dem Möblierungszuschlag abgegolten. Schäden darüber hinaus trägt der Mieter.
Die Inventarliste
Jede Position mit Beschreibung, Zustand und Foto: Bett und Matratze, Sofa, Tisch und Stühle, Küchenausstattung bis zum Besteck, Leuchten, Vorhänge, Geräte. Die Liste ist Anlage zum Mietvertrag und wird bei Einzug und Auszug unterschrieben. Zum Übergabeprotokoll
Abnutzung oder Schaden
Eine Matratze nach vier Jahren Nutzung ist abgenutzt, nicht beschädigt. Ein Brandloch im Sofa ist ein Schaden. Die Grenze ziehen wir anhand von Alter und Zustand bei Einzug — deshalb die Fotos. Der Möblierungszuschlag deckt die normale Abnutzung ab; er ist rechtlich auch so herzuleiten. Mehr zur möblierten Vermietung
Ersatzbeschaffung
Defekte Geräte und verschlissene Teile ersetzen wir bis zur Freigabegrenze direkt, am liebsten zwischen zwei Mietverhältnissen. Neue Teile kommen mit Rechnung in die Liste — das ist für die Abschreibung der Einrichtung beim Steuerberater relevant.