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Eigentümer

Versicherungen und Schadenmeldung

Kurz beantwortet: Das Gebäude einer Eigentumswohnung versichert die WEG — Leitungswasser, Feuer, Sturm. Eigene Einbauten im Sondereigentum sind nicht immer mitversichert. Als Vermieter brauchen Sie außerdem eine Haftpflicht für die vermietete Wohnung. Im Schadenfall zählt Tempo: Schäden sind unverzüglich zu melden, und bis zur Freigabe darf nichts beseitigt werden, was als Beweis dient.

Welche Policen

PoliceWer schließt abAnmerkung
WohngebäudeWEGprüfen, ob Einbauten im Sondereigentum mitversichert sind
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtWEG für das Gemeinschaftseigentumfür die vermietete Wohnung eigenen Schutz prüfen
MietausfallSieoft als Baustein der Gebäudeversicherung bei versicherten Schäden
HausratMieterSache des Mieters, nicht umlagefähig

Von gemeldet zu reguliert

  1. Schaden sofort begrenzen — Wasser abstellen, Notdienst
  2. Fotos und Beschreibung, bevor etwas entfernt wird
  3. Unverzügliche Meldung an die zuständige Versicherung, bei der WEG über den Verwalter
  4. Gutachter abwarten, wenn die Versicherung einen schickt
  5. Angebote und Rechnungen einreichen, Regulierung nachhalten

Die meisten Versicherungsstreitigkeiten entstehen nicht am Schaden, sondern an der Dokumentation. Wir melden, dokumentieren und verfolgen nach, bis gezahlt ist.

Umlage

Die Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig. Mietausfallversicherung und Selbstbehalte im Schadenfall nicht.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wer versichert das Gebäude einer Eigentumswohnung?
Die Eigentümergemeinschaft. Einbauten im Sondereigentum sind nicht immer mitversichert.
Sind Versicherungsprämien umlagefähig?
Die Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes ja, nach § 2 Nr. 13 BetrKV.
Was ist bei einem Wasserschaden zuerst zu tun?
Schaden begrenzen, dokumentieren und unverzüglich der Versicherung melden.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

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