Eigentümer
Versicherungen und Schadenmeldung
Kurz beantwortet: Das Gebäude einer Eigentumswohnung versichert die WEG — Leitungswasser, Feuer, Sturm. Eigene Einbauten im Sondereigentum sind nicht immer mitversichert. Als Vermieter brauchen Sie außerdem eine Haftpflicht für die vermietete Wohnung. Im Schadenfall zählt Tempo: Schäden sind unverzüglich zu melden, und bis zur Freigabe darf nichts beseitigt werden, was als Beweis dient.
Welche Policen
| Police | Wer schließt ab | Anmerkung |
|---|---|---|
| Wohngebäude | WEG | prüfen, ob Einbauten im Sondereigentum mitversichert sind |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | WEG für das Gemeinschaftseigentum | für die vermietete Wohnung eigenen Schutz prüfen |
| Mietausfall | Sie | oft als Baustein der Gebäudeversicherung bei versicherten Schäden |
| Hausrat | Mieter | Sache des Mieters, nicht umlagefähig |
Von gemeldet zu reguliert
- Schaden sofort begrenzen — Wasser abstellen, Notdienst
- Fotos und Beschreibung, bevor etwas entfernt wird
- Unverzügliche Meldung an die zuständige Versicherung, bei der WEG über den Verwalter
- Gutachter abwarten, wenn die Versicherung einen schickt
- Angebote und Rechnungen einreichen, Regulierung nachhalten
Die meisten Versicherungsstreitigkeiten entstehen nicht am Schaden, sondern an der Dokumentation. Wir melden, dokumentieren und verfolgen nach, bis gezahlt ist.
Umlage
Die Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig. Mietausfallversicherung und Selbstbehalte im Schadenfall nicht.