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Technik

Notfälle außerhalb der Bürozeit

Kurz beantwortet: Notfälle bearbeiten wir sofort, auch außerhalb der Bürozeit: Wasseraustritt, Heizungsausfall in der kalten Jahreszeit, Stromausfall in der ganzen Wohnung, eine Wohnungs- oder Haustür, die sich nicht schließen lässt. Bei Gasgeruch gilt zuerst die Notrufnummer des Versorgers. Alles andere — tropfender Hahn, klemmendes Fenster — ist kein Notfall und wird an Werktagen binnen 24 Stunden bearbeitet.

Was ein Notfall ist — und was nicht

Notfall — sofortRegelfall — binnen 24 Stunden
Wasseraustritt, Rohrbruchtropfender Wasserhahn
Heizungsausfall in der Heizperiodeein einzelner Heizkörper wird nicht warm
Stromausfall in der ganzen Wohnungdefekte Steckdose
Wohnungs- oder Haustür lässt sich nicht schließenklemmendes Fenster, Rollladen
Gasgeruch — zuerst Notruf des VersorgersGeräusche in der Leitung

Was der Mieter sofort tun soll

Bei Wasser: Haupthahn der Wohnung schließen, Strom in betroffenen Räumen ausschalten, Nachbarn unten informieren, Fotos machen. Wo der Haupthahn sitzt, zeigen wir bei der Übergabe — das erspart im Ernstfall Minuten, die Tausende kosten.

Was wir tun

  1. Notdienst beauftragen — auch über der Freigabegrenze, weil Gefahr im Verzug ist
  2. Bei Wasserschäden: Nachbarwohnungen und gegebenenfalls WEG-Verwaltung informieren
  3. Schaden dokumentieren und der Versicherung melden
  4. Sie unmittelbar danach informieren
  5. Folgeschäden wie Trocknung und Schimmelvermeidung planen

Wer zahlt

Notdienstzuschläge außerhalb der Geschäftszeiten sind erheblich. Sie trägt der Eigentümer, sofern nicht der Mieter den Schaden verursacht hat oder eine Versicherung eintritt. Umso wichtiger ist die klare Abgrenzung: Wer einen tropfenden Hahn nachts als Notfall meldet, verursacht Kosten ohne Nutzen.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Was gilt als Notfall in einer Mietwohnung?
Wasseraustritt, Heizungsausfall in der Heizperiode, Stromausfall in der ganzen Wohnung und eine nicht verschließbare Wohnungs- oder Haustür. Bei Gasgeruch zuerst den Notruf des Versorgers wählen.
Darf die Verwaltung im Notfall ohne Rückfrage beauftragen?
Ja, bei Gefahr im Verzug auch über der Freigabegrenze. Sie werden unmittelbar danach informiert.
Wer zahlt den Notdienst?
Grundsätzlich der Eigentümer, es sei denn, der Mieter hat den Schaden verursacht oder eine Versicherung tritt ein.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

COLYO übernimmt die komplette Verwaltung Ihrer Wohnung in München — 50,00 € brutto je Wohnung und Monat, 40,00 € je WG-Zimmer, Kündigungsfrist drei Monate.

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