Technik
Angebote und Freigabegrenze
Kurz beantwortet: Die Freigabegrenze legt fest, bis zu welchem Betrag wir ohne Rückfrage beauftragen. Darüber holen wir ein oder mehrere Angebote ein und Sie entscheiden. Bei einzelnen Eigentumswohnungen liegt die Grenze in der Praxis meist im niedrigen dreistelligen Bereich je Vorgang. Bei Gefahr im Verzug gilt sie nicht — dann handeln wir sofort.
Die richtige Höhe
Zu niedrig — etwa 50 € — heißt: Jede Kleinreparatur landet bei Ihnen zur Freigabe, und Sie haben genau den Aufwand, den Sie abgeben wollten. Zu hoch — etwa 2.000 € — heißt: Sie verlieren die Kostenkontrolle. Dazwischen liegt eine Zahl, die zu Ihrem Objekt und Ihrer Risikobereitschaft passt. Wir schlagen sie bei Vertragsbeginn vor, Sie legen sie fest.
Wann Vergleichsangebote
Über der Freigabegrenze holen wir ein Angebot ein; bei größeren Beträgen zwei oder drei. Vergleichsangebote kosten Zeit — bei einer Reparatur, die den Mieter beeinträchtigt, kann ein schneller Auftrag günstiger sein als die Minderung, die ein wochenlanger Vergleich verursacht. Wir sagen Ihnen, welche Variante wir empfehlen und warum.
Gefahr im Verzug
Wasseraustritt, Heizungsausfall im Winter, nicht verschließbare Wohnungstür: Hier warten wir nicht auf Ihre Freigabe, sondern beauftragen sofort und informieren Sie unmittelbar danach. Mehr zu Notfällen