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Verwaltung

Rundfunkbeitrag bei Vermietung und Leerstand

Kurz beantwortet: Beitragspflichtig ist, wer eine Wohnung selbst bewohnt — also der Mieter, nicht der Eigentümer. Eine leerstehende Wohnung, die niemand bewohnt, löst keine Beitragspflicht aus. Trotzdem schreibt der Beitragsservice Eigentümer gelegentlich an, etwa nach einem Meldedatenabgleich. Dann genügt eine kurze Antwort mit Mietvertrag oder Leerstandszeitraum.

Wer zahlt

Der Rundfunkbeitrag knüpft an die Wohnung und ihren Inhaber an. Inhaber ist, wer die Wohnung selbst bewohnt; vermutet wird das bei jedem, der dort gemeldet ist oder im Mietvertrag steht. Bei einer vermieteten Wohnung ist das der Mieter. In einer WG zahlt ein Bewohner für alle — wer, regeln die Bewohner untereinander.

Bei Leerstand

Wohnt niemand in der Wohnung, gibt es niemanden, der beitragspflichtig ist. Der Eigentümer zahlt für eine vermietete oder leerstehende Wohnung, in der er selbst nicht wohnt, keinen Beitrag.

Wenn Post vom Beitragsservice kommt

Das passiert nach Meldedatenabgleichen oder wenn ein Mieter sich nicht angemeldet hat. Antwort genügt: Die Wohnung ist vermietet an … seit …, oder sie stand leer von … bis …. Wir beantworten solche Schreiben für unsere Eigentümer mit den Nachweisen aus der Akte — eine kleine Position, die über Monate lästig werden kann, wenn niemand reagiert.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Muss der Vermieter Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein, für eine Wohnung, die er nicht selbst bewohnt. Beitragspflichtig ist der Bewohner.
Was gilt bei Leerstand?
Wohnt niemand in der Wohnung, entsteht keine Beitragspflicht.
Was tun, wenn der Beitragsservice schreibt?
Kurz antworten und Mietvertrag oder Leerstandszeitraum nachweisen.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

COLYO übernimmt die komplette Verwaltung Ihrer Wohnung in München — 50,00 € brutto je Wohnung und Monat, 40,00 € je WG-Zimmer, Kündigungsfrist drei Monate.

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