Mieterwechsel
Versorger beim Mieterwechsel
Kurz beantwortet: Der Mieter schließt Strom- und meist auch Gasvertrag selbst ab und meldet ihn beim Auszug ab. Entscheidend für Sie sind die Zählerstände mit Zählernummern im Übergabeprotokoll. Zwischen zwei Mietern läuft die Versorgung auf den Eigentümer — wer keinen Vertrag abschließt, landet in der teureren Ersatz- oder Grundversorgung.
Wer ist Vertragspartner
| Versorgung | Üblicher Vertragspartner |
|---|---|
| Wohnungsstrom | Mieter |
| Gas bei Etagenheizung | meist Mieter |
| Zentralheizung, Fernwärme, Wasser | WEG bzw. Eigentümer, Umlage über die Nebenkosten |
| Allgemeinstrom | WEG, Umlage über die Nebenkosten |
Bei Leerstand
Zieht der Mieter aus und meldet ab, wird wer Energie entnimmt automatisch Kunde — meist in der Ersatzversorgung des Grundversorgers, zu deutlich höheren Preisen. Bei kurzem Leerstand ist das hinnehmbar, bei längerem schließen wir einen regulären Vertrag auf den Eigentümer ab. Frostschutz im Winter gehört dazu. Leerstand absichern
Zählerstände sind der Beweis
Ohne Zählernummer ist ein Zählerstand im Streitfall wenig wert, vor allem nach einem Zählerwechsel. Wir fotografieren jeden Zähler bei Ein- und Auszug und nehmen Stand und Nummer ins Übergabeprotokoll auf.