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Mieterwechsel

Mieterwechsel im Haus

Kurz beantwortet: Ein Mieterwechsel besteht nicht nur aus Übergabe und Vertrag. Es sind rund zehn kleine Aufgaben — von Klingel- und Briefkastenschild über die Information des WEG-Verwalters bis zur Wohnungsgeberbestätigung binnen zwei Wochen. Keine davon ist schwer, aber jede, die liegen bleibt, erzeugt Rückfragen.

Die Liste

  1. Klingel- und Briefkastenschild tauschen
  2. WEG-Verwalter informieren — Name, Einzugsdatum, Personenzahl für Umlageschlüssel
  3. Wohnungsgeberbestätigung ausstellen
  4. Zählerstände mit Nummern ins Protokoll, Versorger informieren
  5. Messdienst über Nutzerwechsel informieren — für die Zwischenablesung der Heizkosten
  6. Kaution des neuen Mieters anlegen, des alten abrechnen
  7. Neue Adresse des Vormieters für die Nebenkostenabrechnung festhalten
  8. Hausordnung und Mieterinformation übergeben
  9. Schlüssel und Schließanlage nachhalten
  10. Soll im Mietkonto umstellen

Warum eine Liste

Ohne Zwischenablesung werden die Heizkosten falsch verteilt. Ohne neue Adresse kommt die Nebenkostenabrechnung des Vormieters nicht an — und die Frist läuft trotzdem. Die Liste ist banal. Sie abzuarbeiten ist genau die Arbeit, die Eigentümer abgeben wollen.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Was muss bei einem Mieterwechsel erledigt werden?
Unter anderem Klingelschild, Information des WEG-Verwalters, Wohnungsgeberbestätigung, Zählerstände, Zwischenablesung der Heizkosten und Kautionsabrechnung.
Warum ist die Zwischenablesung wichtig?
Ohne sie lassen sich die Heizkosten zwischen altem und neuem Mieter nicht korrekt verteilen.
Muss der WEG-Verwalter vom Mieterwechsel wissen?
Ja, etwa wegen personenbezogener Umlageschlüssel und der Hausordnung.

Das alles müssen Sie nicht selbst machen.

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