WG
An Studierende vermieten
Kurz beantwortet: Studierende haben selten Gehaltsnachweise — dafür Eltern, BAföG, Stipendien oder ein Sperrkonto. Wir prüfen die Finanzierung statt des Einkommens. Eine Elternbürgschaft darf zusammen mit der Kaution grundsätzlich drei Nettokaltmieten nicht übersteigen; bieten die Eltern sie von sich aus an, gilt diese Grenze nach dem BGH nicht.
Welche Nachweise zählen
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung
- Nachweis der Finanzierung: BAföG-Bescheid, Stipendienzusage, Arbeitsvertrag eines Nebenjobs oder Einkommensnachweis der Eltern
- Bei fehlender Finanzierung: Bürgschaft der Eltern
- Ausweis — eine SCHUFA-Auskunft ist bei Studierenden selten aussagekräftig, weil es kaum eine Kredithistorie gibt
Wie bei jeder Mieterauswahl gilt: Nur fragen, was für die Entscheidung nötig ist, und die Unterlagen nach der Entscheidung löschen. Bonitätsprüfung
Bürgschaft der Eltern
Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 BGB). Verlangt der Vermieter mehr, ist der überschießende Teil unwirksam. Anders, wenn die Eltern die Bürgschaft unaufgefordert anbieten, damit ihr Kind die Wohnung bekommt: Dann greift die Grenze nach der Rechtsprechung des BGH nicht. Das muss im Zweifel belegbar sein. Deshalb sollte schriftlich festgehalten werden, von wem das Angebot kam. Die Bürgschaft sollte auf einen Höchstbetrag begrenzt sein.
Internationale Studierende
Wer aus dem Ausland zum Studium nach München kommt, hat oft ein Sperrkonto für das Visum, aber noch keine deutsche Bankverbindung und keine SCHUFA-Historie. Der Nachweis über das Sperrkonto und die Zulassung der Hochschule sagen hier mehr aus als eine SCHUFA-Auskunft. Sinnvoll ist ein zweisprachiger Vertrag, bei dem die deutsche Fassung maßgeblich ist; Besichtigungen können per Video laufen.