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An Studierende vermieten

Kurz beantwortet: Studierende haben selten Gehaltsnachweise — dafür Eltern, BAföG, Stipendien oder ein Sperrkonto. Wir prüfen die Finanzierung statt des Einkommens. Eine Elternbürgschaft darf zusammen mit der Kaution grundsätzlich drei Nettokaltmieten nicht übersteigen; bieten die Eltern sie von sich aus an, gilt diese Grenze nach dem BGH nicht.

Welche Nachweise zählen

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung
  • Nachweis der Finanzierung: BAföG-Bescheid, Stipendienzusage, Arbeitsvertrag eines Nebenjobs oder Einkommensnachweis der Eltern
  • Bei fehlender Finanzierung: Bürgschaft der Eltern
  • Ausweis — eine SCHUFA-Auskunft ist bei Studierenden selten aussagekräftig, weil es kaum eine Kredithistorie gibt

Wie bei jeder Mieterauswahl gilt: Nur fragen, was für die Entscheidung nötig ist, und die Unterlagen nach der Entscheidung löschen. Bonitätsprüfung

Bürgschaft der Eltern

Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 BGB). Verlangt der Vermieter mehr, ist der überschießende Teil unwirksam. Anders, wenn die Eltern die Bürgschaft unaufgefordert anbieten, damit ihr Kind die Wohnung bekommt: Dann greift die Grenze nach der Rechtsprechung des BGH nicht. Das muss im Zweifel belegbar sein. Deshalb sollte schriftlich festgehalten werden, von wem das Angebot kam. Die Bürgschaft sollte auf einen Höchstbetrag begrenzt sein.

Internationale Studierende

Wer aus dem Ausland zum Studium nach München kommt, hat oft ein Sperrkonto für das Visum, aber noch keine deutsche Bankverbindung und keine SCHUFA-Historie. Der Nachweis über das Sperrkonto und die Zulassung der Hochschule sagen hier mehr aus als eine SCHUFA-Auskunft. Sinnvoll ist ein zweisprachiger Vertrag, bei dem die deutsche Fassung maßgeblich ist; Besichtigungen können per Video laufen.

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Darf ich von Studierenden eine Elternbürgschaft verlangen?
Ja, aber Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Bieten die Eltern die Bürgschaft unaufgefordert an, gilt diese Grenze nicht.
Welche Nachweise sollte ich von Studierenden verlangen?
Immatrikulation, einen Nachweis der Finanzierung wie BAföG-Bescheid, Stipendium, Nebenjob oder Einkommen der Eltern, und den Ausweis.
Kann ich an internationale Studierende ohne SCHUFA vermieten?
Ja. Ein Sperrkontonachweis und die Zulassung der Hochschule sind aussagekräftiger als eine fehlende SCHUFA-Historie.

WG gekauft? Wir übernehmen die Zimmer.

COLYO verwaltet WG-Zimmer in München einzeln — Neubesetzung, Verträge, Kautionen, Übergaben und Mieterkontakt für 40,00 € brutto je Zimmer und Monat. Kündigungsfrist drei Monate.

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