WG
Nebenkosten und Heizkosten in der WG
Kurz beantwortet: Kalte Betriebskosten dürfen auch bei WG-Zimmern als Pauschale vereinbart werden. Für Heizung und Warmwasser geht die Heizkostenverordnung dem Mietvertrag vor: Sie müssen grundsätzlich nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Warmmiete-Pauschale ist deshalb meist angreifbar — der Mieter kann eine Abrechnung verlangen und bei fehlender Verbrauchserfassung um 15 Prozent kürzen. Strom und Internet sind keine Betriebskosten und werden gesondert vereinbart.
Pauschale oder Vorauszahlung?
| Vorauszahlung mit Abrechnung | Pauschale (nur kalte Kosten) | |
|---|---|---|
| Abrechnung | jährlich je Zimmer, Frist 12 Monate | keine |
| Kostensteigerung | über die Abrechnung | nur, wenn im Vertrag vorbehalten (§ 560 Abs. 1 BGB) |
| Risiko | Aufwand und Fristen | Sie tragen Mehrkosten selbst |
| Für Mieter | genau, aber mit Nachzahlung | planbar, bei Studenten beliebt |
Für WG-Zimmer mit häufigem Wechsel ist eine kalte Pauschale oft die praktischere Lösung. Sie sollte so bemessen sein, dass sie die Kosten auch nach zwei Jahren noch deckt, und einen Erhöhungsvorbehalt enthalten.
Heizkosten je Zimmer
Die Heizkostenverordnung verlangt eine Abrechnung nach Verbrauch und geht abweichenden Vereinbarungen vor (§ 2 HeizkostenV). Eine Heizkostenpauschale oder Warmmiete behandeln Gerichte deshalb wie eine Vorauszahlung, über die abgerechnet werden muss. Rechnen Sie nicht nach Verbrauch ab, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).
In der Praxis gilt: Hat jeder Heizkörper einen Heizkostenverteiler, lässt sich der Verbrauch je Zimmer erfassen. Küche, Bad und Flur werden nach einem im Vertrag vereinbarten Schlüssel auf die Zimmer verteilt. Warmwasser wird meist nur für die ganze Wohnung gemessen — auch hier braucht es einen vereinbarten Verteilerschlüssel. Die Rechtsprechung zu WG-Zimmern ist hier nicht einheitlich. Deshalb regeln wir das vor dem ersten Vertrag, nicht erst bei der ersten Abrechnung.
Strom und Internet
Haushaltsstrom und Internet sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Bei Einzelverträgen hat meist der Eigentümer den Stromvertrag für die Wohnung. Dann werden Strom und Internet als Teil der Miete oder als gesonderte Pauschale vereinbart — ausdrücklich und mit Betrag. Das schafft Klarheit bei jedem Wechsel und vermeidet, dass ein ausziehender Bewohner den Stromvertrag der ganzen WG mitnimmt.
Die Abrechnung
Bei Einzelverträgen bekommt jedes Zimmer seine eigene Abrechnung. Sie muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Zieht jemand während des Jahres aus, wird zeitanteilig abgegrenzt. Nebenkostenabrechnung erstellen lassen