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Nebenkosten und Heizkosten in der WG

Kurz beantwortet: Kalte Betriebskosten dürfen auch bei WG-Zimmern als Pauschale vereinbart werden. Für Heizung und Warmwasser geht die Heizkostenverordnung dem Mietvertrag vor: Sie müssen grundsätzlich nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Warmmiete-Pauschale ist deshalb meist angreifbar — der Mieter kann eine Abrechnung verlangen und bei fehlender Verbrauchserfassung um 15 Prozent kürzen. Strom und Internet sind keine Betriebskosten und werden gesondert vereinbart.

Pauschale oder Vorauszahlung?

Vorauszahlung mit AbrechnungPauschale (nur kalte Kosten)
Abrechnungjährlich je Zimmer, Frist 12 Monatekeine
Kostensteigerungüber die Abrechnungnur, wenn im Vertrag vorbehalten (§ 560 Abs. 1 BGB)
RisikoAufwand und FristenSie tragen Mehrkosten selbst
Für Mietergenau, aber mit Nachzahlungplanbar, bei Studenten beliebt

Für WG-Zimmer mit häufigem Wechsel ist eine kalte Pauschale oft die praktischere Lösung. Sie sollte so bemessen sein, dass sie die Kosten auch nach zwei Jahren noch deckt, und einen Erhöhungsvorbehalt enthalten.

Heizkosten je Zimmer

Die Heizkostenverordnung verlangt eine Abrechnung nach Verbrauch und geht abweichenden Vereinbarungen vor (§ 2 HeizkostenV). Eine Heizkostenpauschale oder Warmmiete behandeln Gerichte deshalb wie eine Vorauszahlung, über die abgerechnet werden muss. Rechnen Sie nicht nach Verbrauch ab, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).

In der Praxis gilt: Hat jeder Heizkörper einen Heizkostenverteiler, lässt sich der Verbrauch je Zimmer erfassen. Küche, Bad und Flur werden nach einem im Vertrag vereinbarten Schlüssel auf die Zimmer verteilt. Warmwasser wird meist nur für die ganze Wohnung gemessen — auch hier braucht es einen vereinbarten Verteilerschlüssel. Die Rechtsprechung zu WG-Zimmern ist hier nicht einheitlich. Deshalb regeln wir das vor dem ersten Vertrag, nicht erst bei der ersten Abrechnung.

Strom und Internet

Haushaltsstrom und Internet sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Bei Einzelverträgen hat meist der Eigentümer den Stromvertrag für die Wohnung. Dann werden Strom und Internet als Teil der Miete oder als gesonderte Pauschale vereinbart — ausdrücklich und mit Betrag. Das schafft Klarheit bei jedem Wechsel und vermeidet, dass ein ausziehender Bewohner den Stromvertrag der ganzen WG mitnimmt.

Die Abrechnung

Bei Einzelverträgen bekommt jedes Zimmer seine eigene Abrechnung. Sie muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Zieht jemand während des Jahres aus, wird zeitanteilig abgegrenzt. Nebenkostenabrechnung erstellen lassen

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Darf ich ein WG-Zimmer warm mit Pauschale vermieten?
Für kalte Betriebskosten ja. Heizung und Warmwasser müssen nach der Heizkostenverordnung grundsätzlich nach Verbrauch abgerechnet werden; eine Warmpauschale ist meist angreifbar.
Was passiert, wenn ich die Heizkosten nicht nach Verbrauch abrechne?
Der Mieter darf seinen Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Sind Strom und Internet in der WG umlagefähig?
Nicht als Betriebskosten. Sie werden als Teil der Miete oder als gesonderte Pauschale im Mietvertrag vereinbart.

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