Abrechnung
Mietkonto und Zahlungsverkehr
Kurz beantwortet: Die Miete geht auf ein Konto, das Ihnen gehört. Wir erhalten Zugriff im vereinbarten Rahmen, um Hausgeld, Handwerkerrechnungen und Versorger zu zahlen. Kautionen liegen getrennt davon auf eigenen Konten. Jede Buchung ist belegt und erscheint in der Jahresabrechnung; Ausgaben oberhalb Ihrer Freigabegrenze zahlen wir erst nach Ihrer Zustimmung.
Welche Konten
- Mietkonto auf Ihren Namen — Mieteingänge, laufende Ausgaben.
- Kautionskonto getrennt vom Vermögen des Vermieters, insolvenzfest angelegt. Mehr zur Kaution
Das Geld Ihrer Mieter läuft nie über ein Sammelkonto der Verwaltung. Das ist nicht nur sauberer, es schützt Sie auch im unwahrscheinlichen Fall, dass mit der Verwaltung etwas passiert.
Was wir zahlen
- Hausgeld an die WEG
- Handwerkerrechnungen nach Prüfung und Abnahme
- Versorger und Messdienste bei Leerstand oder direkt beim Eigentümer liegenden Verträgen
- Rückzahlungen: Nebenkostenguthaben, Kaution
Ihre Kontrolle
Sie behalten den vollen Einblick in Ihr Konto. Jede Zahlung ist einem Vorgang und einem Beleg zugeordnet; im monatlichen Kurzstatus sehen Sie die Bewegungen des Monats, in der Jahresabrechnung alles zusammen. Ausgaben über der Freigabegrenze werden erst nach Ihrer Freigabe beauftragt und gezahlt. Zur Freigabegrenze