Abrechnung
Mieteingangskontrolle
Kurz beantwortet: Wir gleichen die Mieteingänge jeden Monat je Einheit gegen das Soll ab — Kaltmiete, Vorauszahlungen, gegebenenfalls Stellplatz. Die Miete ist nach § 556b BGB spätestens bis zum dritten Werktag des Monats fällig. Fehlt sie danach, melden wir uns innerhalb weniger Tage — meist klärt ein Anruf, dass ein Dauerauftrag nach einem Bankwechsel nicht umgestellt wurde.
Wie wir kontrollieren
Jede Einheit hat ein Soll aus Mietvertrag, letzter Mieterhöhung und aktueller Vorauszahlung. Eingänge werden zugeordnet, Abweichungen markiert: fehlende Zahlung, Teilzahlung, falscher Betrag nach einer Anpassung, falscher Verwendungszweck. Das Ergebnis steht in Ihrem monatlichen Kurzstatus.
Warum früh reagieren
Die meisten Zahlungsprobleme beginnen harmlos: Bankwechsel, Jobwechsel, vergessene Anpassung nach der Nebenkostenabrechnung. Wer im ersten Monat anruft, klärt es in fünf Minuten. Wer drei Monate wartet, hat einen Rückstand, der zur fristlosen Kündigung berechtigen würde — und einen Mieter, der inzwischen andere Prioritäten gesetzt hat. Zum Mahnwesen
Teilzahlungen
Zahlt ein Mieter weniger als geschuldet, klären wir den Grund. Häufig steckt eine Mietminderung dahinter, die der Mieter nicht angekündigt hat — dann prüfen wir den gemeldeten Mangel und die Quote, bevor wir mahnen. Eine Mahnung wegen einer berechtigten Minderung schadet mehr, als sie nützt. Mietminderung prüfen