Mieterkontakt
Nachbarschaftskonflikte
Kurz beantwortet: Die meisten Konflikte lösen sich, wenn jemand Neutrales früh vermittelt. Wir hören beide Seiten, bitten um ein Lärm- oder Störungsprotokoll mit Datum und Uhrzeit und suchen eine praktische Lösung. Geht die Störung von Ihrem Mieter aus und ist sie erheblich, kann der gestörte Nachbar mindern oder die WEG tätig werden — dann wird es für Sie teuer.
Vermitteln statt eskalieren
Schritt eins ist fast immer ein Gespräch — oft wissen die Beteiligten nicht, wie laut ihr Alltag in der Nachbarwohnung ankommt. Ein Hinweis auf Filzgleiter, Teppiche, Ruhezeiten oder eine andere Aufstellung der Waschmaschine löst mehr als jedes Schreiben.
Dokumentieren
Bleibt es beim Streit, entscheidet die Dokumentation. Ein brauchbares Protokoll nennt Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung und Zeugen. „Es ist ständig laut" ist kein Beweis. Wir geben Mietern eine einfache Vorlage.
Folgen für Sie als Eigentümer
- Geht die Störung von Ihrem Mieter aus, können Nachbarn ihre Miete mindern — bei Eigentumswohnungen richtet sich der Ärger der WEG gegen Sie.
- Wird Ihr Mieter durch andere Mieter im Haus erheblich gestört, kann er Ihnen gegenüber mindern. Störungen von einem Nachbargrundstück sind dagegen meist kein Mangel, wenn auch Sie als Eigentümer sie hinnehmen müssten (BGH, Bolzplatz-Urteil 2015).
- Fortgesetzte erhebliche Störungen nach Abmahnung können eine Kündigung rechtfertigen.