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WG

Der WG-Mietvertrag: drei Modelle im Vergleich

Kurz beantwortet: Es gibt drei Wege, eine Wohnung als WG zu vermieten: Einzelmietverträge je Zimmer, ein gemeinsamer Vertrag mit allen Bewohnern oder ein Hauptmieter, der untervermietet. Für Kapitalanleger sind Einzelverträge meist die beste Wahl: Sie wählen jeden Mieter selbst aus, und ein Auszug betrifft nur ein Zimmer. Der gemeinsame Vertrag haftet besser, macht aber jeden Wechsel zur Vertragsänderung.

Die drei Modelle

EinzelverträgeGemeinsamer VertragHauptmieter
Ihr Vertragspartnerjeder Bewohneralle Bewohner gemeinsamnur der Hauptmieter
Haftung für die Mieteje Zimmeralle für die ganze MieteHauptmieter für alles
Auswahl neuer BewohnerSiefaktisch die WG, mit Ihrer Zustimmungder Hauptmieter, mit Ihrer Erlaubnis
Kündigung durch Mieterjeder für sein Zimmernur alle gemeinsamnur der Hauptmieter
Kautionje Zimmereinmal für die Wohnungvom Hauptmieter
Aufwandhoch, planbargering, bis jemand ausziehtgering, wenig Kontrolle

Einzelverträge richtig aufsetzen

  • Mietsache genau bezeichnen: das Zimmer mit Lage und Größe, dazu das Recht zur Mitbenutzung von Küche, Bad, Flur und gegebenenfalls Balkon und Keller.
  • Gemeinschaftsflächen regeln: Reinigung, Nutzung, Gäste, Ruhezeiten — als WG-Regeln in einer Anlage zum Vertrag, nicht per Zuruf. Gemeinschaftsflächen und Internet
  • Nebenkosten klar trennen: Vorauszahlung oder Pauschale, Heizkosten nach Verbrauch. Nebenkosten in der WG
  • Inventarliste für das Zimmer und die gemeinsam genutzten Möbel.

Rechtlich ist jedes Zimmer ein eigenes Wohnraummietverhältnis mit vollem Mieterschutz — auch wenn Sie selbst nicht in der Wohnung wohnen. Die Ausnahmen des § 549 BGB für möblierte Zimmer greifen nur, wenn der Vermieter selbst mit in der Wohnung lebt.

Der gemeinsame Vertrag

Alle Bewohner unterschreiben einen Vertrag und haften gemeinsam für die ganze Miete. Das ist die sicherste Haftung. Der Haken kommt beim ersten Auszug: Kündigen kann nur die ganze WG, und ein neuer Bewohner muss per Nachtrag in den Vertrag. Haben Sie erkennbar an eine WG vermietet, haben Gerichte den Mietern teils einen Anspruch auf Zustimmung zum Wechsel zugesprochen — die Auswahl liegt dann faktisch bei der WG.

Das Hauptmieter-Modell

Sie vermieten die Wohnung an einen Hauptmieter und erlauben ihm, Zimmer unterzuvermieten. Sie haben wenig Aufwand, aber auch wenig Einfluss darauf, wer einzieht. Seit dem Urteil des BGH vom 28. Januar 2026 darf der Hauptmieter mit der Untervermietung keinen Gewinn erzielen — das nimmt dem Modell viel von seinem Reiz für Mieter. Mehr zur Untervermietung

COLYO Redaktion — COLYO ist die Verwaltungsmarke der BM Property Partners GmbH, München. Stand September 2026. Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Welcher WG-Mietvertrag ist für Vermieter am besten?
Für Kapitalanleger meist Einzelmietverträge je Zimmer: Sie wählen jeden Mieter selbst aus, und ein Auszug betrifft nur ein Zimmer.
Kann ein einzelner WG-Bewohner aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Nein. Bei einem gemeinsamen Vertrag kann nur die ganze WG kündigen. Ein Wechsel geht nur per Nachtrag mit Zustimmung des Vermieters.
Gilt für ein einzeln vermietetes WG-Zimmer der volle Mieterschutz?
Ja, wenn der Vermieter nicht selbst in der Wohnung wohnt. Dann gelten Kündigungsschutz, Mietpreisbremse und Kautionsgrenze wie bei jeder Wohnung.

WG gekauft? Wir übernehmen die Zimmer.

COLYO verwaltet WG-Zimmer in München einzeln — Neubesetzung, Verträge, Kautionen, Übergaben und Mieterkontakt für 40,00 € brutto je Zimmer und Monat. Kündigungsfrist drei Monate.

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