WG
Der WG-Mietvertrag: drei Modelle im Vergleich
Kurz beantwortet: Es gibt drei Wege, eine Wohnung als WG zu vermieten: Einzelmietverträge je Zimmer, ein gemeinsamer Vertrag mit allen Bewohnern oder ein Hauptmieter, der untervermietet. Für Kapitalanleger sind Einzelverträge meist die beste Wahl: Sie wählen jeden Mieter selbst aus, und ein Auszug betrifft nur ein Zimmer. Der gemeinsame Vertrag haftet besser, macht aber jeden Wechsel zur Vertragsänderung.
Die drei Modelle
| Einzelverträge | Gemeinsamer Vertrag | Hauptmieter | |
|---|---|---|---|
| Ihr Vertragspartner | jeder Bewohner | alle Bewohner gemeinsam | nur der Hauptmieter |
| Haftung für die Miete | je Zimmer | alle für die ganze Miete | Hauptmieter für alles |
| Auswahl neuer Bewohner | Sie | faktisch die WG, mit Ihrer Zustimmung | der Hauptmieter, mit Ihrer Erlaubnis |
| Kündigung durch Mieter | jeder für sein Zimmer | nur alle gemeinsam | nur der Hauptmieter |
| Kaution | je Zimmer | einmal für die Wohnung | vom Hauptmieter |
| Aufwand | hoch, planbar | gering, bis jemand auszieht | gering, wenig Kontrolle |
Einzelverträge richtig aufsetzen
- Mietsache genau bezeichnen: das Zimmer mit Lage und Größe, dazu das Recht zur Mitbenutzung von Küche, Bad, Flur und gegebenenfalls Balkon und Keller.
- Gemeinschaftsflächen regeln: Reinigung, Nutzung, Gäste, Ruhezeiten — als WG-Regeln in einer Anlage zum Vertrag, nicht per Zuruf. Gemeinschaftsflächen und Internet
- Nebenkosten klar trennen: Vorauszahlung oder Pauschale, Heizkosten nach Verbrauch. Nebenkosten in der WG
- Inventarliste für das Zimmer und die gemeinsam genutzten Möbel.
Rechtlich ist jedes Zimmer ein eigenes Wohnraummietverhältnis mit vollem Mieterschutz — auch wenn Sie selbst nicht in der Wohnung wohnen. Die Ausnahmen des § 549 BGB für möblierte Zimmer greifen nur, wenn der Vermieter selbst mit in der Wohnung lebt.
Der gemeinsame Vertrag
Alle Bewohner unterschreiben einen Vertrag und haften gemeinsam für die ganze Miete. Das ist die sicherste Haftung. Der Haken kommt beim ersten Auszug: Kündigen kann nur die ganze WG, und ein neuer Bewohner muss per Nachtrag in den Vertrag. Haben Sie erkennbar an eine WG vermietet, haben Gerichte den Mietern teils einen Anspruch auf Zustimmung zum Wechsel zugesprochen — die Auswahl liegt dann faktisch bei der WG.
Das Hauptmieter-Modell
Sie vermieten die Wohnung an einen Hauptmieter und erlauben ihm, Zimmer unterzuvermieten. Sie haben wenig Aufwand, aber auch wenig Einfluss darauf, wer einzieht. Seit dem Urteil des BGH vom 28. Januar 2026 darf der Hauptmieter mit der Untervermietung keinen Gewinn erzielen — das nimmt dem Modell viel von seinem Reiz für Mieter. Mehr zur Untervermietung